Amtsgericht Siegburg Täter nicht eindeutig identifiziert

Siegburg · Freigesprochen wurde ein 32-jähriger Siegburger vor dem Amtsgericht, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste. Er soll im Juni 2012 in einer Siegburger Diskothek einen schwer sehbehinderten jungen Mann mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben.

Als dieser zu Boden ging, sollen auch Tritte gegen den Kopf gefolgt sein. Am Ende der Verhandlung wurde der Angeklagte jedoch freigesprochen, da kein Zeuge ihn mehr wiedererkennen konnte.

Der stark Sehbehinderte soll in der Diskothek die Freundin des Angeklagten angetanzt haben. Daraufhin, so der Tatvorwurf, soll der 32-Jährige das Opfer unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn gegen den Kopf getreten haben. Der junge Mann verlor sogar kurzzeitig das Bewusstsein.

Der Angeklagte schwieg zu den Tatvorwürfen, dafür sprach jedoch seine Freundin: "Wir waren nicht in der Disco. Ich hatte einen Tag vorher eine Operation und war Zuhause", sagte sie. Ihr Freund sei mit Sicherheit nicht ohne sie gegangen.

Allerdings sagte die 24-Jährige in einem anderen Verfahren schon einmal für ihren Freund aus und wurde später wegen Falschaussage verurteilt. Auch ein Türsteher, der den Angeklagten kurz nach der Tat bei der Polizei "tausendprozentig" auf einem Foto erkannte, wollte sich daran vor Gericht nicht erinnern. "Er sieht dem Täter vielleicht ein bisschen ähnlich", sagte der Türsteher vor Gericht.

Zu wenig fanden Staatsanwaltschaft und der Richter. "Keiner konnte hier letztlich bestätigen, dass der Angeklagte auch der Täter ist", so der Richter. "Und trotzdem", so findet der Anwalt des Opfers, "bleibt am Ende ein großes dunkles Fragezeichen zurück."

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