Gesetzesänderung Straffreie Abgabe von illegalen Waffen im Rhein-Sieg-Kreis

Siegburg · Am 05.Juli 2017 ist eine Änderung des Waffengesetztes in Kraft getreten. Die Regelung ermöglicht es Besitzern illegaler Waffen, diese straffrei abzugeben.

Gesetzesänderung: Straffreie Abgabe von illegalen Waffen im Rhein-Sieg-Kreis
Foto: dpa

Mit der Änderung des Gesetzes wurde eine zwölfmonatige Amnestie beschlossen. Die letzte Möglichkeit der Abgabe illegaler Waffen ist daher der 05.Juli 2018.

Bereits 2009 gab es eine solche Waffenamnestie, die bundesweit vielfach genutzt wurde.

Für die Bürgerinnen und Bürger, die planen, ihre Waffen aufgrund der aktuellen Regelung abzugeben, bittet die Polizei einen Termin zu vereinbaren um Wartezeiten zu vermeiden und den Ablauf der Waffenabgabe zu erleichtern.

Zuständige Stelle:

Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis

Direktion Zentrale Aufgaben Sachgebiet ZA 1.3 (Abteilung Waffenrecht im Kreishaus)

Tel.: 02241 13-3611

Darüber hinaus nehmen auch Polizeiwachen die Waffen entgegen.

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