Kampf um Räume Stadt Siegburg und Jugendeinrichtung streiten sich vor Gericht

Siegburg · Die Selbstverwaltete Einrichtung für Jugendliche will zurück in ihre ehemaligen Räume. Das Gericht will die Entscheidung über eine einstweilige Verfügung ohne Gütetermin fällen.

Im Rechtsstreit zwischen dem Förderverein Selbstverwaltetes Jugendzentrum Siegburg (SJZ) und der Stadt Siegburg wird es keinen Gütetermin geben. Die mündliche Verhandlung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Siegburger Amtsgericht, die für den Dienstag angesetzt war, ist am Montag aufgehoben worden. Wie Pressedezernent Christoph Turnwald mitteilte, beabsichtige die zuständige Abteilungsrichterin zeitnah ohne mündliche Verhandlung über den Antrag zu entscheiden.

Wie berichtet, hatte das SJZ Anfang Juli Klage gegen die Stadt eingereicht. Der Verein möchte wieder in die Räume in der früheren Hauptschule Innere Stadt im Haufeld zurückkehren, die die Stadt dem SJZ zur Verfügung gestellt hatte. Dort war es 2016 freiwillig ausgezogen, da in dem Gebäude Flüchtlinge untergebracht werden sollten. Die Stadt sicherte den Jugendlichen damals zu, ihnen bei der Suche nach Ersatz zu helfen.

Doch neue Räume sind noch immer nicht gefunden. Unterdessen richtet die Stadt inzwischen einen Vorlaufkindergarten im Haufeld ein. Das SJZ beantragte deshalb eine einstweilige Verfügung, um eine vorläufige Entscheidung des Gerichts bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren zu erhalten.

Vergangene Woche kündigte die Stadt zudem außerordentlich und mit sofortiger Wirkung die getroffene Nutzungsvereinbarung mit dem Jugendzentrum. Bürgermeister Franz Huhn begründete dies damit, dass die Vorlaufkita bei einer einstweiligen Verfügung nicht zustande kommen würde. Die Ratsfraktion der Linken kritisiert dieses Vorgehen.

Der Bürgermeister habe „seinen moralischen Kompass verloren“, so Ratsmitglied Michael Otter. Vereinbarte Verträge müssten eingehalten werden. Das SJZ habe bereitwillig die Räume zur Verfügung gestellt. Otter. „Und jetzt fragt man sich, was das für ein Vorbildverhalten sein soll, wenn man mit Jugendlichen so umgeht und ihnen die Zusammenarbeit aufkündigt.“

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