Drittstaatler SPD-Antrag zum Wahlrecht scheitert im Rat

SIEGBURG · Fraktion wollte beim Land dafür werben, dass Nicht-EU-Staatler kommunal wählen dürfen. Becker: Schädlich für Integration

Die Siegburger Politik wird sich bei der Landesregierung nicht dafür einsetzen, dass Drittstaatler an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion wurde am Donnerstagabend mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Nur SPD und Linke stimmten dafür, die Grünen enthielten sich.

Die Sozialdemokraten hatten einen Resolutionsantrag eingebracht, auf Grundlage dessen der Stadtrat die nordrhein-westfälische Landesregierung unter anderem bitten sollte, ihre Bemühungen zum Thema "Wahlrecht für Drittstaatler", also Nicht-EU-Bürger, zu intensivieren. EU-Bürger dürfen bereits auf kommunaler Ebene wählen. Die Kommune, so die SPD, sei "der erste Berührungspunkt und die erste Verwaltungsebene, auf der das Leben der Bürger durch politische Entscheidungen beeinflusst wird". Es sei "notwendig, möglichst viele Mitbürger in die Entscheidungen mit einzubeziehen ..., damit ein lokales Wir-Gefühl" entstehen kann und die Integration in den Kommunen und damit in die deutsche Gesellschaft gefördert wird."

Gänzlich anders sah es die CDU mit ihrem Fraktionschef Jürgen Becker, der anführte, ein Wahlrecht für Drittstaatler sei "schädlich für die Integration", weil so der Anreiz verloren gehe, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Jürgen Peter sagte, die geringe Beteiligung bei den Wahlen zum Integrationsrat spreche für ein Desinteresse der angesprochenen Personen an der Kommunalpolitik. Sie hätten überdies bereits die Möglichkeit, sich etwa über Ehrenämter gesellschaftlich einzubringen. Und wer ein "vollwertiges Mitglied", so Peter, der deutschen Gesellschaft sein wolle, beantrage die Staatsbürgerschaft und könne so auch an allen Wahlen teilnehmen.

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