Prozessauftakt vor dem Bonner Landgericht Siegburger soll Obdachlosen gefoltert haben

Bonn/Siegburg · Vor dem Bonner Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen einen 30-Jährigen begonnen. Er soll einen Obdachlosen gefangen genommen und gefoltert haben.

 Symbolfoto

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Foto: dpa/Daniel Naupold

Mit einem blauen Aktendeckel schützte der Angeklagte sein Gesicht vor den Blicken der Medienvertreter. Nur die Kapuze seines schwarzen Kapuzenpullovers war auszumachen. Gegen den 30 Jahre alten Mann aus Siegburg hat am Dienstag vor der 10. großen Strafkammer am Bonner Landgericht unter Leitung von Marc Eumann der Prozess begonnen.

Ihm wird zur Last gelegt, einen 19-jährigen Obdachlosen fünf Tage lang in einer Wohnung in Siegburg gefangen gehalten, ihm Drogen verabreicht und ihn aufs Schwerste misshandelt zu haben. Wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Diebstahls muss sich der Mann nun verantworten. Möglicherweise kommt auch eine Anklage wegen Geiselnahme in Betracht. Der Angeklagte will sich vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern.

Ungerührt und ohne jede erkennbare Anteilnahme hörte der korpulente Mann zu, als die Staatsanwältin die Anklageschrift verlas. Und die ist an Grausamkeit schwer zu überbieten: Das Martyrium des jungen Obdachlosen soll laut Anklage am 27. Mai dieses Jahres begonnen haben. Der Angeklagte und ein Freund, gegen den ebenfalls ermittelt wird, sollen dem jungen Obdachlosen Unterschlupf in der Wohnung eines Bekannten angeboten haben.

Auf Anregung des Angeklagten soll der Gast dann Amphetamin konsumiert haben. Schnell stand daraufhin der Vorwurf im Raum, der Obdachlose habe den beiden ein halbes Gramm der Droge gestohlen. Was folgte, war ein Gewaltexzess ohne gleichen: Womöglich als Strafe soll der Angeklagte den Gast fünf Tage lang gefangen gehalten und regelrecht gefoltert haben.

Eine mögliche, spätere Verhaftung hatte er dabei wohl bereits in Betracht gezogen: „Selbst wenn ich im Knast bin, werden meine Jungs dich holen“, soll er seinem Gefangenen gedroht haben. An den folgenden Tagen soll er seinem Opfer immer wieder Drogen verabreicht und es mit einer Machete bedroht und verletzt haben. Doch damit nicht genug: Während er den Song „Hallelujah“ abspielte, soll der Angeklagte sein Opfer schließlich zum Schreiben eines Abschiedsbriefes aufgefordert haben, bevor er den Mann seiner Habseligkeiten – 85 Euro in bar, eine EC-Karte und zwei Sporttaschen mit Kleidung – beraubt haben soll. Gänzlich unbemerkt blieben die Taten allerdings nicht: Nach Zeugenhinweisen konnte die Polizei den Mann am 31. Mai um halb zwei Uhr nachts befreien.

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