Bonner Landgericht verurteilt Verkäufer Siegburger kaufte ahnungslos ein gestohlenes Auto

SIEGBURG/BONN · Voller Stolz fuhr eine Familie aus Siegburg im Sommer 2014 mit dem neuen Auto in den Türkeiurlaub. Auf der Rückreise dann der Schock: An der Grenze zwischen Bulgarien und Serbien wurde der BMW X6 nach einer Kontrolle von der Polizei beschlagnahmt.

Der Grund: Das bordeauxrote Luxus-SUV war zur Fahndung ausgeschrieben, da es dem rechtmäßigen Besitzer im November 2013 in Spanien gestohlen wurde. Die geschockte Familie musste ihre Rückreise letztlich mit einem Fernbus fortsetzen.

Siegburger bekommt Kaufpreis erstattet

In einem Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht klagte der 56 Jahre alte Siegburger jetzt erfolgreich auf die Rückzahlung des Kaufpreises. 21 500 Euro hatte er im März 2014 für den BMW, der bereits 162 000 Kilometer auf dem Tacho hatte, auf den Tisch gelegt und im Gegenzug die angeblichen Originalpapiere erhalten. Die Richter der ersten Zivilkammer verurteilten den 38 Jahre alten Verkäufer dazu, dem Kläger abzüglich einer Nutzungsgebühr für die gefahrenen Kilometer 20 250 Euro zurückzuzahlen.

Nach der Heimkehr hatte der Siegburger vergeblich versucht, das beschlagnahmte Auto wiederzubekommen: Das SUV wurde von den Ermittlern an die zuständige spanische Autoversicherung ausgehändigt.

Falsche Fahrgestellnummer

Die spanische Polizei ging nach dem Diebstahl des BMW davon aus, dass der Wagen von einer osteuropäischen Bande gestohlen wurde, die sich offenbar auf hochwertige Fahrzeuge spezialisiert hatte. Die Kriminellen versehen die gestohlenen Luxuswagen dann üblicherweise mit falschen Fahrgestellnummern und bringen sie so wieder auf den Markt.

Der zur Rückzahlung verurteilte Beklagte hat inzwischen selber Anzeige gegen den Verkäufer gestellt, der ihm das SUV verkauft hatte. Dieser Deal fand nur drei Wochen vor dem Weiterverkauf an den Siegburger statt. Dabei hatte der 38-Jährige den Wagen für 18 000 Euro erworben. Ihm bleibt jetzt nur die Möglichkeit, selber vor Gericht zu ziehen und zu versuchen, sein Geld von dem damaligen Verkäufer einzuklagen.

Dass der Beklagte vermutlich nichts davon wusste, dass der X6 gestohlen war, schützte ihn nicht vor einer Verurteilung zur Rückzahlung des Kaufpreises: Grundsätzlich verpflichtet sich ein Verkäufer beim Abschluss eines Kaufvertrages dazu, dem Käufer das Eigentum zu verschaffen.

Gelingt dies nicht, hat der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser besteht laut einer Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts sogar bereits, wenn ein Fahrzeug, bei dem allein der Verdacht eines Diebstahls besteht, beschlagnahmt wird.

Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 160/15

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