Urteil in Bonn Siegburger für Mordversuch mit Küchenmesser verurteilt

Bonn/Siegburg · Das Bonner Landgericht sah es als erwiesen an, dass ein 27-Jähriger im Juli vergangenen Jahres in Siegburg dreimal auf seine frühere Lebensgefährtin und Mutter der beiden gemeinsamen Kinder eingestochen hat und sie anschließend drosselte. Am Montag wurde der Mann verurteilt.

 Vor dem Landgericht Bonn muss sich ein 27-Jähriger wegen versuchten Mordes verantworten.

Vor dem Landgericht Bonn muss sich ein 27-Jähriger wegen versuchten Mordes verantworten.

Foto: Peter Kölschbach

„Diese Frau war tot!“ Klaus Reinhoff hatte seine Worte mit Bedacht gewählt und der Vorsitzende Richter wiederholte sie während der Urteilsverkündung gleich mehrfach. Wegen versuchten Mordes sowie schwerer und gefährlicher Körperverletzung hat die 4. große Strafkammer am Bonner Landgericht am Montagmittag einen 27-jährigen Bulgaren zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann wurde für schuldig befunden, am 10. Juli vergangenen Jahres vor den Augen des gemeinsamen dreijährigen Sohnes versucht zu haben, seine frühere Lebensgefährtin zu ermorden.

Dreimal stach er dabei von hinten auf die 19-jährige Frau ein, mit der er zwei Kinder hat. Im Anschluss drosselte er sie drei Minuten mit dem Griff einer Einkaufstasche. Weil kein Puls und keine Atmung mehr vorhanden gewesen seien, habe der Täter davon ausgehen müssen, dass sein Opfer tot gewesen sei, ist die Kammer überzeugt. Nur eine rund zehnminütige Wiederbelebung durch den Notarzt habe die schwangere Frau wieder ins Leben zurückgerufen. Sie verlor ihr Kind, liegt bis heute im Koma und wird wohl nie wieder zu Bewusstsein kommen.

Die zweifache Mutter war völlig arglos

Lebenslange Haft wird bei einen versuchten Mord eher selten verhängt: In der Wahrnehmung des Täters sei es aber nicht bei dem Versuch geblieben, so Reinhoff. Er sei sich sicher gewesen, dass seine frühere Partnerin nicht mehr lebte. Zum Tatzeitpunkt lebten die Eltern getrennt. Der dreijährige Sohn sollte einige Tage bei seinem Vater verbringen. Die Mutter war völlig arglos, als sie sich im Eingangsbereich ihrer Siegburger Wohnung bückte, um ihrem früheren Lebensgefährten Taschen mit Kleidung und Spielzeug zu übergeben. Der Mann zückte ein Messer mit rund acht Zentimeter langer Klinge. Dieses „typische deutsche Kartoffelmesser“, wie es der Richter ausdrückte, habe der Verurteilte zuvor eingesteckt, weil er von vornherein geplant habe, seine frühere Partnerin aus einem falschen Besitzdenken heraus zu ermorden. „Wenn ich sie nicht haben kann, soll sie auch niemand anderer haben“, soll der 27-Jährige den Ermittlern gegenüber geäußert haben.

Nach der Tat bestellte er sich seelenruhig ein Bier

Der Richter machte aus seiner Fassungslosigkeit angesichts der Tat keinen Hehl: „Was ist das für ein Mensch?“ fragte er rhetorisch angesichts der Tatsache, dass der Täter seine frühere Freundin eine volle Minute weiter gedrosselt hatte, nachdem diese bereits bewusstlos war. Mit der festen Überzeugung, dass er sie getötet habe, sei er dann anschließend in ein naheliegendes Lokal gegangen und habe sich seelenruhig ein Bier bestellt. Erst als er die Sirenen des eintreffenden Krankenwagens gehört habe, sei er von dort nach Köln geflüchtet, wo ihn die Polizei am folgenden Tag verhaften konnte.

Viel Regung war dem Mann bei der Urteilsverkündung nicht anzusehen: Mit stoischem Blick folgte er den Ausführungen des Richters: Während des Verfahrens hatte er noch angegeben, dass er aus überbordender Eifersucht zugestochen habe. Eine Behauptung, die die Kammer dem grundsätzlich Geständigen so nicht glauben mochte. Beinahe jeder, der zu ihm komme, reklamiere eine Affekthandlung für sich, so Reinhoff. Die vorliegende Tat zeichne sich aber gerade dadurch aus, dass der Täter kein sofortiges Entsetzen über seine Tat verspürt habe. Vielmehr habe er bei seiner polizeilichen Vernehmung eine unglaubliche Teilnahmslosigkeit an den Tag gelegt.

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