Täter aus Siegburg verurteilt 30-Jähriger hat Bekannten fünf Tage lang gefoltert

Bonn/Siegburg · Weil er im vergangenen Mai einen Bekannten mehrere Tage festgehalten und gefoltert hat, kommt ein 30-Jähriger aus Siegburg nun für acht Jahre in Haft. Nach dem fünftägigen Martyrium wurde das Vertrauen des Opfers in seine Mitmenschen komplett zerstört.

 Der Verurteilte mit seinem Anwalt Peter-René Gülpen vor dem Prozess am Bonner Landgericht.

Der Verurteilte mit seinem Anwalt Peter-René Gülpen vor dem Prozess am Bonner Landgericht.

Foto: Leif Kubik

Es war ein perfides Mittel, um die Todesangst seines 19-jährigen Gefangenen noch zu steigern: Nach fünftägiger Folterhaft ließ der Geiselnehmer sein Opfer zu den Klängen des Leonard-Cohen-Songs „Hallelujah“ einen Abschiedsbrief schreiben. Das Musikstück wurde auch auf der Beerdigung der Mutter des Gefangenen gespielt, die erst kurz zuvor verstorben war. Wegen Geiselnahme, Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung kommt der 30-jährige Täter nun für acht Jahre in Haft.

Es sei das längste rechtsmedizinische Gutachten gewesen, das er in seiner Richterlaufbahn bislang zu Gesicht bekommen habe, stellte der Vorsitzende der zehnten großen Strafkammer am Bonner Landgericht, Marc Eumann, nach der Urteilsverkündung sachlich fest. Nach seinem fünftägigen Martyrium war das Opfer nämlich von Kopf bis Fuß mit Verletzungen und Hämatomen übersät. Dazu kommt: Der 19-Jährige ist psychisch massiv beeinträchtigt, sein Vertrauen in Mitmenschen komplett zerstört.

Gewaltorgie dauert fünf Tage

Die Gewaltorgie nahm am 27. Mai vergangenen Jahres ihren Anfang: Der Verurteilte gewährte dem obdachlosen Opfer Unterschlupf in dem Gebäude, in dem er auch selber wohnte. Der junge Mann sollte gegen Provision Amphetamine verkaufen, mit denen sein neuer Gastgeber bereits seit einiger Zeit handelte. Gegenüber einem minderjährigen gemeinsamen Bekannten, prahlte der 19-Jährige dann damit, dass er dem 30-Jährigen einige Gramm der Droge gestohlen habe. Der Jugendliche behielt das Geheimnis allerdings nicht für sich, sondern verpetzte den Mann bei dem Bestohlenen.

Was folgte, war ein Gewaltexzess ohnegleichen: Zunächst brachte der Verurteilte seinen Gast dazu, die Tat zu gestehen. Danach hielt er ihn zur Strafe fünf Tage lang gefangen und folterte ihn weiter. Das Opfer wurde gewürgt, mehrfach bewusstlos geprügelt, sexuell erniedrigt und vergewaltigt. „Bereits beim Zuhören musste man schon zucken“, so der Richter.

Taten blieben nicht unbemerkt

In einer Nacht beförderte der Angeklagte den 19-Jährigen sogar im Dunkeln mit einem Tritt in den Pool im Keller des Hauses. Nachdem dieser herausklettern konnte, brachte der Täter sein Opfer dazu, sich selber mit einem Stein zu verletzen. Während der gesamten Gefangenschaft gab der Geiselnehmer seinem Opfer immer wieder Drogen, außerdem bedrohte er den Mann mit einer Machete und verletzte ihn vielfach.

Eine spätere Verhaftung hatte er wohl zumindest als Möglichkeit bereits in Betracht gezogen: „Selbst wenn ich im Knast bin, werden meine Jungs dich holen“, drohte er seinem Gefangenen. Unbemerkt blieben die Taten allerdings keineswegs – der minderjährige Bekannte und eine weitere Zeugin waren zumindest zeitweise anwesend. Der Jugendliche hatte offenbar sogar Teile der Taten gefilmt, wollte aber wie auch die andere Zeugin schließlich „zurück in die Legalität“ und ging zur Polizei. Die befreite den Gefolterten dann am 31. Mai um halb zwei Uhr nachts.

Bis zu seinem 21. Geburtstag war der in einem bürgerlichen Beamtenhaushalt aufgewachsene Verurteilte gänzlich unauffällig, erläuterte Eumann bei der Urteilsbegründung. Danach sei er aber schnell abgerutscht – Drogen, Vorstrafen und eine Phase der Obdachlosigkeit bestimmen seither seinen „unsteten Lebenslauf“. Der Mann hatte sich im Verlauf der Verhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert.

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