Grundsteuer B in Siegburg Schreckgespenst Sicherungskonzept

SIEGBURG · Vor allem durch die Anhebung der Grundsteuer B um rund 72 Prozent von 460 auf 790 Punkte will die Koalition aus CDU und FDP den Haushalt in Siegburg sanieren - rund die Hälfte des Haushaltslochs von etwa zehn Millionen Euro ist dadurch abgedeckt.

Gegen die Festsetzung der Grundsteuer sind insgesamt 5236 Beschwerden eingegangen. 22 Klagen wurden beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Erwartet wird, dass der Rat, der heute ab 18 Uhr in der Rhein-Sieg-Halle tagt, bei der Erhöhung bleibt. Denn sowohl Koalition als auch die meisten anderen Fraktionen wollen ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) vermeiden. Es wäre die Konsequenz, wenn die Steuereinnahmen wegfielen. SPD und die Initiative "Bürgerforum Siegburg" fordern hingegen den Gang ins HSK. Doch was würde das bedeuten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist ein Haushaltssicherungskonzept?

Grundsätzlich ist jede Kommune in Nordrhein-Westfalen nach Gemeindeordnung verpflichtet, ihren Haushalt jedes Jahr auszugleichen. Strukturell ausgeglichen ist der Haushalt laut Gemeindeordnung, "wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt." Ein fiktiver Ausgleich ist dann erreicht, wenn ein etwaiger Fehlbetrag durch Griff in die Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Dadurch wird jedoch Eigenkapital aufgezehrt.

Wird die allgemeine Rücklage um mehr als ein Viertel aufgezehrt oder aufgebraucht oder werden zwei Mal hintereinander mehr als fünf Prozent entnommen, muss die Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Kann sie den Ausgleich auch unter den genannten Vorgaben nicht darstellen, gilt das HSK als nicht genehmigt.

Galt das Haushaltssicherungskonzept einst als Ausnahme, ist es heute fast die Regel: Ende 2014 befanden sich laut NRW-Innenministerium 171 der 396 Kommunen in der genehmigten Haushaltssicherung, bei Dreien war das Konzept nicht genehmigt - eine davon ist Rheinbach. Genehmigte HSK liegen im Kreis in Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Swisttal und Windeck vor, wobei letzteres überschuldet gilt. Nur Niederkassel und Siegburg konnten bisher noch fiktiv ausgeglichene Haushalte aufweisen.

Was passiert im HSK?

Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung wird über maximal zehn Jahre ein Haushaltsausgleich angestrebt. Die Kommune muss nachweisen, dass und wie sie ihr Defizit beziehungsweise den Fehlbetrag in den kommenden Jahren abbauen will. Um das Ziel zu erreichen gibt es nur zwei Möglichkeiten: Die Erhöhung der Erträge und die Senkung des Aufwands, also der Ausgaben.

Die Kommune muss ein stimmiges Konzept vorlegen, das die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises regelmäßig - grundsätzlich einmal im Jahr - auf Machbarkeit prüft. Die Entscheidung, mit welchen Maßnahmen der Ausgleich erreicht wird, bleibt grundsätzlich der Kommune überlassen. Bei großen außerplanmäßigen Ausgaben muss die Aufsicht eingeschaltet werden. Was wegfällt oder gekürzt wird, obliegt der Kommune.

Was passiert, wenn die Kommune den Ausgleich nicht schafft?

Dann erhält sie zunächst die Möglichkeit, innerhalb einer Frist nachzubessern. Erst wenn auch das nicht gelingt und absehbar ist, dass die Kommune nicht mehr handlungsfähig ist, wird ein Sparkommissar des Landes, konkret ein Beamter der Bezirksregierung Köln, eingesetzt. Dies ist in NRW bisher erst zwei Mal passiert: in Altena im Sauerland und in Nideggen in der Eifel.

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