Verfahren wegen Körperverletzung Richter will beim Ortstermin Tür eintreten lassen

SIEGBURG · Wegen gefährlicher Körperverletzung stehen seit gestern drei Männer aus Siegburg und Sankt Augustin vor Gericht. Sie sollen im Mai 2012 einen 35-jährigen Siegburger in dessen Wohnung gedrängt und ihn dort geschlagen und getreten haben.

Vor dem Amtsgericht Siegburg schilderten die Angeklagten jedoch einen komplett anderen Tatablauf als das vermeintliche Opfer und die ihm damals zu Hilfe gekommenen Nachbarn.

"Wir wollten ihn zur Rede stellen, weil er eine Woche vorher zum wiederholten Male meine Frau belästigt hatte", sagte der 32-jährige Hauptangeklagte. Zusammen mit seinen 31- und 39-jährigen Freunden und Mitangeklagten sei er dann zur Wohnung des Opfers gegangen. "Nach einem Wortgefecht wurde ich dann von ihm geschlagen. Ich wehrte mich und wir gingen zu Boden", so seine Schilderung. Seine Freunde haben die beiden dann voneinander getrennt. "Wir hatten nie vor, ihn zu verprügeln."

Geschlagen haben will der 35-jährige Wohnungsbesitzer den Hauptangeklagten allerdings nicht. Alle drei Männer seien über ihn hergefallen, haben ihn am Boden liegend geschlagen und getreten. Er selbst erlitt Prellungen an Kopf und Oberkörper, außerdem war nach ärztlichem Gutachten auch ein Fußabdruck am Rücken erkennbar.

Die Situation löste der 39-jährige Nachbar des Opfers auf, der zu Hilfe kam. Im Gerangel fiel die Wohnungstür des Opfers zu. Der 39-jährige hörte die Hilferufe seines Nachbarn, stürmte los, trat mit einem gezielten Tritt die Tür auf und zerrte die drei Angreifer von seinem Nachbarn. "Ich wusste nicht was los war, sah nur drei Männer mit schwarzen Kapuzenpullis und altdeutscher Schrift auf dem Rücken über meinem Nachbarn liegen. Sie schlugen und traten ihn. Ich dachte es seien Rocker und hier geht es um Leben und Tod", sagte der Handwerker vor Gericht. Bei den schwarzen Pullovern handelte es sich allerdings um die Vereinsjacken der Angeklagten vom Männerballett. "Der war wie in Rage und brüllte uns an, obwohl die Situation schon geklärt war und niemand auf irgendwen einschlug", erklärte der 31-jährige Mitangeklagte.

Die Version des Nachbars wurde vor Gericht von einem weiteren Nachbarn bestätigt. Nicht plausibel seien die Schilderungen der beiden Zeugen aus Sicht der Verteidiger. Vor allem sei es nicht nachvollziehbar, dass keiner der Angeklagten beim Knall der aufspringenden Tür reagiert habe, sie sich dann aber widerstandslos vom Opfer trennen ließen.

Nun sollen weitere Zeugen Licht ins Dunkel bringen. Auch die Vorgeschichte soll geklärt werden, um so die Glaubwürdigkeit der Angeklagten und des Opfers besser einschätzen zu können. Die Verteidigung beantragte zudem noch einen Ortstermin. "Dann soll auch die Tür noch einmal eingetreten werden. Hier wird das Gericht merken, dass die Schilderungen absolut nicht glaubhaft sind", erklärte der Verteidiger des 39-jährigen Mitangeklagten.

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