Müllgebühren im Kreis Rhein-Sieg-Kreis will Abfallgebühren erhöhen

Rhein-Sieg-Kreis · Auf die Haushalte im Rhein-Sieg-Kreis dürfte eine schrittweise Erhöhung der Müllgebühren zukommen. Grund ist der Wegfall der sogenannten „Trienekens-Millionen“.

 Auf der Siegtalstraße in Eitorf-Alzenbach holen Mitarbeiter der RSAG den Biomüll ab.

Auf der Siegtalstraße in Eitorf-Alzenbach holen Mitarbeiter der RSAG den Biomüll ab.

Foto: Ingo Eisner

Der Rhein-Sieg-Kreis plant Änderungen bei der Erhebung der Abfallgebühren. In den kommenden Jahren könnte dadurch auf die Haushalte im Rhein-Sieg-Kreis eine schrittweise Erhöhung der Müllgebühren zukommen. Hintergrund ist, dass die Subventionierung der Abfallentsorgung durch die sogenannten Trienekens-Millionen ab dem kommenden Jahr ausläuft. Über den Vorschlag der Verwaltung berät der Umweltausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. November.

Demnach würde sich die Abfallgebühr eines Musterhaushaltes bei ab Januar angebotener wöchentlichen Leerung der Biomülltonne bis zum Jahr 2022 um rund 20 Prozent von aktuell rund 224 Euro auf etwa 276 Euro im Jahr 2022 erhöhen. 2019 würde die Müllgebühr im Vergleich zum Vorjahr um etwa 25 Euro steigen. Bei Haushalten hingegen, die an zweiwöchentlicher Leerung des Bioabfalls festhalten, käme es im ersten Jahr noch zu einer leichten Senkung der Kosten. Bis zum Jahr 2022 erhöht sich aber auch für sie die Gebühr auf rund 235 Euro. Infolge des im Jahr 2002 aufgedeckten Müllskandals hatte Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens 2009 auf gerichtliche Verfügung 19 Millionen Euro Schadensersatz an die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) zahlen müssen. Der Kreistag hatte seinerzeit beschlossen, das Geld zur Stabilisierung der Müllgebühren zu verwenden.

Der aus dem Schadensersatz gebildete Sonderposten wäre laut Verwaltung spätestens 2021 aufgezehrt. Um eine sprunghafte Erhöhung der Abfallgebühren zu diesem Zeitpunkt zu vermeiden, soll die Subventionierung schrittweise über vier Jahre zurückgefahren werden. Insgesamt 13,4 Millionen Euro der „Trienekens-Millionen“ könnten in den kommenden Jahren so noch zur Abfederung der Gebührenerhöhung genutzt werden.

Übertragung der Abfallgebühren

Der Rhein-Sieg-Kreis will zudem ab kommendem Jahr die Hoheit über die Erhebung der Abfallgebühren der RSAG übertragen. Dies sollte bereits zum Zeitpunkt der Gründung der RSAG als Anstalt des öffentlichen Rechts 2014 geschehen, damals untersagte die Kölner Bezirksregierung jedoch diesen Schritt. Inzwischen ist jedoch rechtlich eine Lösung gefunden worden, wie Joachim Schölzel, Sprecher der RSAG, auf Anfrage des General-Anzeigers erklärte. Ziel der Übertragung der Gebührenhoheit sei eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe, so Schölzel. Bereits jetzt übernehme die RSAG die Kalkulation der Gebühren. Wie bisher erfordere die Satzung die Zustimmung des Kreistags.

Einer notwendigen Änderung der Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und seinen 19 Kommunen hätten bereits zahlreiche Kommunen zugestimmt, teilte die Verwaltung mit.

Über die Abfallgebühren berät der Umweltausschuss des Kreises in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. November, ab 16 Uhr im Saal A 1.16 des Siegburger Kreishauses.

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