Neuvergabe ab 2021 Rhein-Sieg-Kreis bereitet Ausschreibung für Rettungsdienste vor

Rhein-Sieg-Kreis · Der Rhein-Sieg-Kreis bereitet derzeit die Ausschreibung für die Rettungsdienste vor, die Leistungen werden ab 2021 neu vergeben. Geprüft und diskutiert wird auch die Möglichkeit einer teilweisen Kommunalisierung ab 2024.

Das Deutsche Rote Kreuz ist einer von drei Hilfsorganisationen, die für die Rettungsdienste im Rhein-Sieg-Kreis verantwortlich ist. (Symbolfoto)

Das Deutsche Rote Kreuz ist einer von drei Hilfsorganisationen, die für die Rettungsdienste im Rhein-Sieg-Kreis verantwortlich ist. (Symbolfoto)

Foto: picture alliance/dpa

Wie wird der Rettungsdienst im Rhein-Sieg-Kreis in Zukunft sichergestellt? Die Kreisverwaltung bereitet derzeit das anstehende Ausschreibungsverfahren vor und prüft zugleich die Möglichkeit einer mittelfristigen (Teil-)Kommunalisierung. Aus diesem Grund haben auf Antrag der FDP am Mittwoch im Ausschuss für Rettungswesen und Katastrophenschutz zwei Vertreter des Oberbergischen Kreises und der Städteregion Aachen über ihre Erfahrungen berichtet. Der Oberbergische Kreis hat eine Kommunalisierung vollzogen, die Städteregion nicht.

Im Rhein-Sieg-Kreis sind derzeit das Deutsche Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst und die Johanniter für den Rettungsdienst zuständig. Auf Grundlage einer europaweiten Regelung musste der Kreis die Leistung ab 2016 für fünf Jahre ausschreiben. Die ersten Verträge für vier Wachen laufen im Frühjahr 2021 aus, die Verträge für drei weitere 2024. Derzeit liefen die Vorbereitungen für die Zeit ab 2021, erklärte Uwe Kerper, Abteilungsleiter des Amtes für Bevölkerungsschutz im Kreis.

Anders als 2016 muss die Ausschreibung nicht europaweit vorgenommen werden. Grund ist das Urteil vom Europäischen Gerichtshof 2019 zur Bereichsausnahme. Demnach ist eine beschränkte Ausschreibung an gemeinnützige Hilfsorganisationen möglich. Eine Direktvergabe an die Hilfsorganisationen, die die Rettungsdienste bereits leiten, ist nicht mehr erlaubt. Bei einer Kommunalisierung übernähme der Rhein-Sieg-Kreis den Rettungsdienst, eine Ausschreibung ist dann nicht mehr notwendig.

Der Oberbergische Kreis ist diesen Schritt gegangen und hat „seit zehn Jahren gute Erfahrungen“ damit gemacht, sagte Ralf Mühlenhaus, Leiter des dortigen Amtes für Bevölkerungsschutz. Es sei ein „immens hoher Aufwand“ gewesen, der Kreistag stimmte schließlich einstimmig dafür, nachdem eine Beratung „rechtlich keine Bedenken“ ergeben hätte. Wirtschaftlich habe es ebenfalls keine Nachteile gegeben. Die Mitarbeiter aus den Hilfsorganisationen seien im Zuge der Kommunalisierung in die Kreisverwaltung übernommen worden. Ein Vorteil sei die zentrale Abwicklung. „Die transparente, wirtschaftliche und einheitliche Beschaffung schafft eine sichere Qualität in medizinischen Verfahren“, sagte er. „Wenn man es selber macht, kann man es selber steuern.“

Dass die Städteregion Aachen Hilfsorganisationen mit dem Rettungsdienst beauftragt, ist „für uns auch Historie und Gewohnheit“, sagte Marlis Cremer, Leiterin des dortigen Amtes für Bevölkerungsschutz. Noch nie habe die Städteregion den Rettungsdienst mit eigenem Personal betrieben. Mit der für ihre Region guten Entscheidung der Nichtkommunalisierung habe die Städteregion auch die Hilfsorganisationen gestärkt, sagte sie. Beide waren sich einig, dass es in der Frage kein richtig oder falsch gibt, sondern die Entscheidung „regionsabhängig“ zu treffen sei.

Im Rhein-Sieg-Kreis spielen die Überlegungen einer möglichen Kommunalisierung nur perspektivisch eine Rolle, sagte Kerper. Mittelfristig bestünde die Möglichkeit einer teilweisen Kommunalisierung erst ab 2024. „Die Mindestvorlaufzeit beträgt zwei Jahre“, sagte er. Bis die Politik eine Entscheidung fällt, wird das Thema noch häufiger auf der Tagesordnung stehen. „Wir halten die Politik auf dem Laufenden“, kündigte Kerper an.

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