Streit um Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes Planungsbüro muss 95 000 Euro an die Stadt Siegburg zahlen

SIEGBURG/BONN · Endgültig beendet sind die Querelen zwischen der Stadt Siegburg und dem für die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes, des Europaplatzes, zuständigen Ingenieursbüro.

 Der Europaplatz: Auf die Klage des Ingenieursbüros folgte die Gegenklage der Stadt, jetzt sind alle Forderungen vom Tisch.

Der Europaplatz: Auf die Klage des Ingenieursbüros folgte die Gegenklage der Stadt, jetzt sind alle Forderungen vom Tisch.

Foto: Holger Arndt

Vor den Richtern der ersten Zivilkammer des Bonner Landgerichts einigten sich die streitenden Parteien nach einem jahrelangen Rechtsstreit auf den Abschluss eines Vergleichs.

Ursprünglich hatte der in Siegburg ansässige Ingenieur die Stadt verklagt. Diese hatte sich geweigert, gut 230 000 Euro von der Schlussrechnung zu begleichen. Neben der Honorarforderung machte der Ingenieur weitere 57 000 Euro an Zinsen geltend, da mit den Planungen bereits 1999 begonnen worden war.

Neben der Gestaltung einer neuen Oberfläche musste beispielsweise die unterirdische Infrastruktur tiefer gelegt werden. Zudem war das Büro dafür verantwortlich, dass die Befahrbarkeit und die Erreichbarkeit des Bahnhofs sowie der angrenzenden Häuser während der Umbauphase gewährleistet waren.

Von der Stadt wurden im Laufe der Jahre zwar 170 000 Euro an das Planungsbüro überwiesen. Den eingeklagten Rest wollte sie jedoch nicht zahlen, da ihrer Meinung nach zu hoch abgerechnet wurde. Während der Ingenieur als Bemessungsgrundlage von hohen verkehrstechnischen Anforderungen ausging, sah die Stadt lediglich "normale" innerstädtische Baumaßnahmen.

Daher erhob der Ingenieur 2012 Klage. Der Prozess gestaltete sich in der Folge schwierig, da die Stadt zwar ankündigte, Gegenforderungen geltend machen zu wollen. Diese Forderungen aufgrund von festgestellten Baumängeln wurden jedoch zunächst nicht konkret beziffert. Erst im Januar 2015 wurde von der Stadt eine sogenannte Widerklage erhoben. Die Nachbesserungskosten wurden schließlich mit gut 300 000 Euro angegeben.

Auf Anregung der Richter schlossen die Parteien nun eine gütliche Einigung, mit der alle gegenseitigen Forderungen vom Tisch sind. Der Vergleich sieht vor, dass der Planer, beziehungsweise dessen Versicherung, 95 000 Euro an die Stadt bezahlt.

Aktenzeichen: Landgericht Bonn 1 O 553/12

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