Amtsgericht in Siegburg Mutter zeigt Sohn nach handfestem Streit an

Siegburg · 34-Jähriger muss sich wegen Nötigung und Diebstahl vor dem Amtsgericht in Siegburg verantworten. Er stahl seiner Mutter die Geldtasche.

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Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung lautete jetzt das Urteil eines Schöffengerichtes unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand für einen 34-jährigen Gärtner. Wird er noch einmal straffällig, muss er 120 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen. Der Mann war des Raubes angeklagt. Er soll seiner Mutter rund 120 Euro unter Gewaltanwendung weggenommen haben.

Doch im Prozess war schon nicht herauszufinden, ob er tatsächlich Gewalt gegen die 54-jährige Mutter angewandt hatte. Darum hatte auch schon die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf des Raubes abgesehen und für eine Bestrafung wegen Diebstahls, Nötigung und Körperverletzung plädiert.

Zu dem Prozess war es gekommen, weil der zurzeit arbeitslose Angeklagte Ende Juni vergangenen Jahres im Ladengeschäft seiner Mutter Geld einforderte, was sie ihm nicht geben wollte. Der Sohn verließ dann scheinbar das Geschäft Richtung Hinterausgang und machte sich in einem engen Durchgang an der Handtasche seiner Mutter zu schaffen. Darin bewahrte die Frau „mein Leben“, wie sie dem Gericht erklärte, und eine Geldtasche mit Wechselgeld auf. Sie eilte hinzu, und es kam zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf sie stürzte und sich eine Hautabschürfung an einem Arm zuzog. Der Sohn hatte jedenfalls das Geldtasche an sich genommen und war damit von dannen gezogen. Wie und mit welcher Intensität er die Börse an sich gebracht hatte, war nicht zuklären.

In der Familie kommt es zwischen Sohn und Mutter offenbar seit langem zu Unstimmigkeiten. Vor fünf Jahren habe die Mutter sogar versucht, für den Sohn einen Betreuungsantrag zu stellen, der indes vom zuständigen Gericht angelehnt wurde. „Da habe ich mich beleidigt gefühlt“, erklärte der Angeklagte dem Gericht. Und nachdem die Mutter ihn wegen der Geldwegnahme angezeigt hatte, erstattete er wiederum Anzeige gegen die Mutter wegen falscher Verdächtigung.

Die Mutter sagte aus, sie wisse gar nicht mehr, ob sie geschubst wurde oder nicht. Sie habe sich am Boden wiedergefunden, schließlich selbst die Polizei gerufen. „Das war alles zu viel.“ Später habe sie ständig Angst gehabt und habe nicht allein im Geschäft bleiben und kaum etwas essen können. Der Junge sei ohnehin von Geburt an ihr Sorgenkind gewesen. Der Angeklagte hielt schließlich dagegen, seine Mutter sei schon seit Jahren in psychologischer Behandlung, was indes mit der Anklage nichts zu tun hatte.

Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft sagte Richter Wilbrand: „Das Ganze ist jetzt ein Diebstahl.“ Und er empfahl dem Angeklagten: „Sie müssen Ihr familiäres Gemeinschaftsverhalten klären.“

Nach entsprechender Beratung fällte das Schöffengericht dann das Urteil „Verwarnung mit Strafvorbehalt“.

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