Kommentar Moralische Verpflichtung

SIEGBURG · Einen faden Beigeschmack hat die Diskussion um Frithjof Kühns Nebeneinkünfte aus dem RWE-Aufsichtsrat.

Durch den ganzen Hickhack könnte der Landrat a.D. am Ende mit jenem Typ Politiker in einen Topf geworfen werden, der den Hals nicht voll bekommt - auch wenn das Rechtsamt des Kreises zu dem Schluss gekommen ist, dass es korrekt ist, wenn Kühn das Geld aus seiner RWE-Aufsichtsratstätigkeit behält und ihm der Kreis 531 000 Euro überweist.

Es mag sein, dass das formal nicht zu beanstanden ist. Das ist dann der Fall, wenn Frithjof Kühn tatsächlich nicht als Landrat, sondern als Privatmensch in das Gremium gelangt wäre. Doch wäre er RWE-Aufsichtsratsmitglied geworden, wenn er kein Landrat gewesen wäre?

Das darf bezweifelt werden. Schon deshalb gibt es letztlich einen Zusammenhang zwischen dem Amt des Landrats und dem Posten bei RWE, der offensichtlich sehr viel Geld einbringt. Daraus lässt sich durchaus der Appell ableiten, dass Kühn das Geld freiwillig an den Kreis abführt, wenn er selbst darüber entscheiden kann. Das ist dann mehr eine moralische als eine juristische Verpflichtung.

Über mehr als eine halbe Million Euro würde sich die Kreis-Kämmerin gewiss sehr freuen. Doch darüber hinaus gäbe es sicherlich noch andere Möglichkeiten, das RWE-Geld im Sinne des Rhein-Sieg-Kreises einzusetzen - zum Beispiel über eine Stiftung, etwa zugunsten von sozialen oder kulturellen Projekten. Das würde dem Landrat a.D. Anerkennung einbringen. Mit einem bloßen Beharren auf formaljuristischen Argumenten würde er sich hingegen schaden.

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