Einbruch in Hennef Mit der Schneeschippe zugeschlagen

SIEGBURG · 25-Jähriger bekommt ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung für einen Einbruch und schwere Körperverletzung an einem 74-jährigem Hennefer.

Unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist ein 25-Jähriger am 20. Mai 2013 in ein Mehrfamilienhaus an der Frankfurter Straße in Hennef eingestiegen. Dort verwüstete er die Wohnung einer türkisch-stämmigen Familie, versetzte Bewohner in Aufruhr und verletzte einen Nachbarn schwer. Dafür musste er sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten. Wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl und schwerer Körperverletzung wurde der Königswinterer zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Gegen fünf Uhr am frühen Morgen hatte der Angeklagte zuerst versucht, ein Fenster eines Wohnhauses an der Frankfurter Straße mit einem Blumenkasten einzudrücken. Anschließend warf er im Nachbargebäude eine Terrassentür ein. Kurz darauf stand er im Schlafzimmer der 13 und 15 Jahre alten Brüder, denen er signalisierte, sie sollten leise sein. Er durchsuchte das Schlafzimmer der abwesenden Eltern und verließ die Wohnung mit dem Schlüsselbund der Familie. Die Brüder schlossen sich im Bad ein und riefen die Polizei. Diese traf zeitgleich mit dem Vater der Jungen ein.

In der Zwischenzeit hatte der Einbrecher an anderen Haustüren geklingelt und versucht, sich Eintritt zu verschaffen. Einen 74-Jährigen hatte er schließlich mit einer Schneeschippe überwältigt und in seinem Wohnungsflur getreten und geschlagen. Als der Einbrecher in den Garten flüchtete, hielt ihn der heimgekehrte Familienvater auf. Die Polizei konnte ihn somit festnehmen. Der 74-jährige Nachbar musste mit einer Nasenbeinfraktur und mehreren Prellungen ins Krankenhaus gebracht werden. Die Jugendlichen standen unter Schock und litten in der Folge des Einbruchs an Schlafstörungen.

In der Verhandlung gestand der Angeklagte alle Taten und beteuerte, wie leid es ihm tue. Zum Tatzeitpunkt hatte er circa 2,2 Promille Alkohol und Rückstände von Aufputschmittel im Blut. Das Gericht ging daher von einer verminderten Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit aus.

Ebenenfalls strafmildernd wirkte sich aus, dass der Angeklagte keine Vorstrafen hatte und einen festen Arbeitsplatz hat. Die schwere Körperverletzung des älteren Mannes wiege jedoch so schwer, dass das Strafmaß auf ein Jahr und drei Monate festgesetzt wurde. Die Bewährungszeit liegt bei drei Jahren und beinhaltet 100 Sozialstunden.

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