Amtsgericht Siegburg Maskierter Mann vor dem Bett

SIEGBURG/TROISDORF · Ein 35-Jähriger wurde wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu Haft auf Bewährung verurteilt. Es ist das Horrorszenario schlechthin: Als eine 27-Jährige im Mai dieses Jahres mitten in der Nacht aus dem Schlaf aufschreckte, stand vor ihr am Bett plötzlich ein maskierter und mit Brecheisen bewaffneter Einbrecher.

Vor Gericht stand sie dem Mann nun erneut gegenüber. Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung wurde der 35-Jährige vom Schöffengericht am Amtsgericht Siegburg zu einer Bewährungsstrafe von 23 Monaten sowie 360 Sozialstunden verurteilt.

Noch immer ist die 27-Jährige schwer traumatisiert, brach im Gerichtsaal mehrfach in Tränen aus. Es war 2.30 Uhr in der Nacht, als der gelernte Industriemechaniker über die Terrassentür in die Wohnung im Erdgeschoss einstieg. Der Schlüssel steckte von außen, sein mitgebrachter Glasschneider und sein Brecheisen kamen nicht zum Einsatz. Die 27-Jährige schlief und wurde wach, als der maskierte Einbrecher sich über sie beugte. "Ich kannte die vorherige Bewohnerin, dachte sie wohnt noch dort und wollte mir nur Geld wiederholen, dass ich ihr mal gegeben hatte", erklärte der finanziell in Not geratene Angeklagte.

In Englisch sprach er die ihm unbekannte 27-Jährige an, verlangte Geld und drohte ihr, er habe eine Waffe. In ihrer Geldbörse waren nur fünf Euro - zu wenig für den Angeklagten. Er schaute sich noch in der Wohnung um, verließ diese jedoch ohne Beute. "Wenn du morgen wach wirst, war alles nur ein böser Traum", sagte er beim Verlassen der Wohnung.

Für jeden im Saal war offensichtlich, wie schwer die 27-Jährige noch unter dem Schock zu leiden hat, bis heute ist sie in psychologischer Behandlung. "Sie haben mein Leben zerstört", sagte sie dem 35-Jährigen, als dieser sich entschuldigen wollte. Dann folgte ein Satz von ihm, der bei jedem Prozessteilnehmer für Empörung sorgte. In Richtung des Opfers leitete er mit den Worten: "Sie müssen auch verstehen, wie schwer meine Lage war" seine Entschuldigung ein. "Das war weder clever noch einfühlsam. Wie bescheuert kann man sein?", fragte der zuständige Staatsanwalt. Und auch der Vorsitzende Richter Hauke Rudat wies den Angeklagten zurecht: "Die Zeugin muss hier gar nichts verstehen."

In der Urteilsbegründung verdeutlichte Rudat noch einmal die Schwere der Tat. "Ihr Opfer hatte Todesangst. Es ist der Alptraum eines jeden Menschen", sagte der Richter. Zur Bewährungsstrafe kommt neben den Arbeitsstunden auch eine Geldstrafe von 1500 Euro an eine Opferschutzeinrichtung auf den Täter zu.

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