Amtsgericht Siegburg Langer Prozess endet mit Gefängnisstrafe für Meckenheimer

SIEGBURG/TROISDORF · Nach 21 Verhandlungstagen, zahlreichen Zeugenbefragungen und Beweisanträgen ist der Prozess gegen einen 33-jährigen Meckenheimer am Mittwoch vor dem Amtsgericht Siegburg zu Ende gegangen - mit einer Verurteilung.

Der Lüftungsbauer wurde schuldig gesprochen, am Neujahrsmorgen 2012 im alkoholisierten Zustand einen 41-jährigen Troisdorfer vor dessen Haustür auf brutale Art und Weise zusammengeschlagen zu haben. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten wurde er zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er 20.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.

Hinterrücks und grundlos griff der gebürtige Kasache den für ihn vollkommen fremden Troisdorfer an, prügelte auf ihn ein und trat am Boden liegend immer wieder gegen den Kopf des Opfers (der GA berichtete). Der 41-Jährige erlitt zahlreiche Brüche im Gesicht, musste mehrfach operiert werden und leidet noch heute unter Sehstörungen.

Entsprechend deutlich waren die Worte des zuständigen Richters Hauke Rudat bei der Urteilsbegründung: "Sie haben immer weitergemacht, ein regelrechtes Blutbad angerichtet." Die ganze Tat sei am Rande eines versuchten Tötungsdelikts. "Das war eine vollkommen rohe und grundlose Gewalttat", so Rudat, der eine mögliche Bewährung für den nicht vorbestraften Vater zweier Kinder kategorisch ablehnte. "Das wäre ein vollkommen falsches Signal."

Der 33-Jährige selbst schwieg den kompletten, rund elf Monate andauernden Prozess. Umso schwieriger war die Beweisaufnahme, da es nur einen Zeugen gab, der den Angreifer identifizieren konnte. Dazu kamen zahlreiche Indizien, die am Ende für das Gericht ausreichten. So wurde der Meckenheimer kurz nach der Tat in der Nähe des Tatorts festgenommen und hatte nach Aussagen der Polizisten Blut an den Händen und den Schuhen. Außerdem fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten an der Jacke des Opfers.

"Es gibt so viele Schwachstellen in diesen Indizien - das reicht für eine Verurteilung nicht", erklärte Mutlu Günal, Verteidiger des 33-Jährigen, vor der Urteilsverkündung. Neben dem Schmerzensgeld an das Prügelopfer muss der Meckenheimer auch 200 Euro an einen Polizisten zahlen. Bei seiner Festnahme hatte er sich gewehrt, dem Beamten das Knie gegen den Kopf gerammt und ihn leicht verletzt. Dazu kommen die Kosten der Verhandlung, die bei der Zahl der Verhandlungstage nicht wenig sein dürften.

Bekannt geworden war der Fall durch die umstrittene Ermittlungsarbeit der Polizei. Diese hatte dem Angeklagten wichtige Beweismittel, wie etwa die Jacke, die er am Tatort zurückließ, nach der Freilassung an die Hand gegeben. "Da sind viele Pannen passiert, das war schlampig", so Rudat.

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