Ermittlungen im Rhein-Sieg-Kreis Kreis erhebt 27 Bußgelder im Kampf gegen Schwarzarbeit

Rhein-Sieg-Kreis · Der ständige Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gehörte auch 2015 zum Alltag im Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises: 103 Ermittlungsverfahren leiteten die Mitarbeiter nach Kontrollen ein, in 27 Fällen wurde ein zum Teil erhebliches Bußgeld auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) sowie der Handwerksordnung (HwO) festgesetzt.

Diese Kontrollen gehören zu den vielfältigen Aufgaben des Ordnungsamtes, das jetzt seine Jahresbilanz vorlegte. So gehören auch die Fischer- und die Jägerprüfung zum Kompetenzbereich. 276 Angler bestanden die Fischerprüfung, angetreten waren 320 Prüflinge. Wer die Prüfung bestanden und das Fischerprüfungszeugnis erhalten hatte, konnte damit im örtlichen Rathaus den begehrten Angelschein lösen. 30 Frauen und Männer legten 2015 das sogenannte "Grüne Abitur", die Jägerprüfung, vor dem Jägerprüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde des Kreises ab und beweisen dabei ihre Kenntnisse über Tierarten, Wildbiologie, Wildgehege, Naturschutz, Jagdbetrieb, Waffentechnik und Jagdrecht. Außerdem wurden 1224 Jagdscheine erteilt.

Das Ausstellen von insgesamt 115 Maklererlaubnissen an Immobilienmakler gehörte ebenso dazu, wobei das Ordnungsamt auch fünf Bußgeldbescheide erlassen und zehn Verwarnungen aussprechen musste: Prüfungsberichte von Maklern wurden gar nicht oder verspätet vorgelegt. Insgesamt 157 Gewerbeuntersagungsverfahren leitete das Amt 2015 ein; in 28 Fällen wurde die Gewerbeuntersagung tatsächlich ausgesprochen. Hintergrund: Nach § 35 Gewerbeordnung besteht in Deutschland Gewerbefreiheit, doch kann das Ausüben eines Gewerbes zum Schutz der Allgemeinheit untersagt werden, beispielsweise bei Straftaten des Gewerbetreibenden oder bei Überschuldung.

Sogar das Erteilen einer Sprengstofferlaubnis ist Aufgabe des Kreisordnungsamtes, "schließlich birgt Treibladungspulver, auch Schießpulver oder Schwarzpulver genannt, auch in kleinsten Mengen bei unsachgemäßer Lagerung eine hohe Gefahr", so Amtsleiterin Gabriele Neugebauer. 16 Personen erhielten im vergangenen Jahr erstmals eine Sprengstofferlaubnis; 60 Erlaubnisse wurden verlängert, in zwei Fällen wurde sie verwehrt. Kontrollen und Beratungen gehörten ebenfalls dazu.

Weitere Infos zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Kreisordnungsamtes gibt es auf www.rhein-sieg-Kreis.de; dann die Rubriken Bürgerservice, Servicebereiche, Recht & Ordnung, anklicken.

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