Forderung nach Rückzahlung Kommunen erstatten Kita-Beiträge grundsätzlich nicht

RHEIN-SIEG-KREIS · Weil die Gewerkschaft Verdi die Erzieher in den städtischen Kitas zum Streik aufgerufen hat, müssen viele Eltern sich nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder umsehen. Außer dieser offenkundigen Frage stellen sich viele Eltern aber eine weitere: Erstattet die Kommune durch den Streik "zu viel" gezahlte Beiträge?

 Erzieherinnen der Kita Langgasse streiken in Niederkassel.

Erzieherinnen der Kita Langgasse streiken in Niederkassel.

Die Troisdorfer FDP jedenfalls fordert genau das: Sie hat für den städtischen Jugendhilfeausschuss einen Antrag gestellt, die geleisteten Elternbeiträge ab dem zweiten aufeinanderfolgenden Tag zu erstatten. Bisher könnten Troisdorfer Eltern nur einen Antrag auf Erstattung der Verpflegungskosten stellen, wenn die Verpflegung an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen nicht erfolgt und der Träger die Gründe dafür zu vertreten hat.

Die FDP begründet ihren Antrag damit, dass die Eltern ihre Beiträge weiterzahlen, sich aber um die Betreuung ihrer Kinder selbst kümmern und gegebenenfalls sogar Urlaub nehmen müssten. "Die Stadt muss hingegen während der Streiks keine Personalkosten für das Kita-Personal entrichten, da die Streikenden aus der Streikkasse bezahlt werden", heißt es in der entsprechenden Mitteilung.

Die Kommunen gehen unterschiedlich mit dem Kitastreik um. In Köln etwa werden die Beiträge erstattet, in Bonn nicht. In Sankt Augustin gab es bisher laut Auskunft der Verwaltung zwei Anrufe beim Jugendamt, weil Eltern in der eigens eingerichteten Notgruppe keinen Platz für ihre Kinder bekamen. Einen Anspruch auf Ersatzbetreuung oder eine finanzielle Entschädigung gebe es aber nicht, so Stadtsprecherin Eva Stocksiefen. Dies könne, wenn überhaupt, eine freiwillige Leistung der Stadt sein - die Sankt Augustin wegen des Haushaltssicherungskonzepts nicht leisten dürfe.

Auch in Hennef weist das Jugendamt darauf hin, dass für die Streiktage keine Elternbeiträge erstattet werden könnten. "Elternbeiträge decken weniger als ein Fünftel der Gesamtkosten", so Jugendamtsleiter Jonny Hoffmann. Die Personalkosten würden durch den Streik nicht so sehr sinken, dass der Beitrag eine Kostendeckung überschreiten würde. Allerdings würden auf Antrag Beiträge für Mittagessen erstattet. Auch aus Niederkassel gibt es bisher kein Signal, dass die Beiträge erstattet werden könnten. In Siegburg streikt die einzige städtische Kita nicht, "deshalb haben wir uns mit dem Thema Erstattung noch nicht befasst", so Jugendamtsleiter Andreas Mast. Grundsätzlich bestehe aber bei "überschaubaren Ausfallzeiten" kein Anspruch.

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