Landgericht Bonn Kind von Mann der Tagesmutter missbraucht

SIEGBURG/BONN · Die Neunjährige hatte sich immer wohl gefühlt bei ihrer Tagesmutter, und auch nachdem sie dort nicht mehr betreut wurde, ging sie immer wieder gerne zu Besuch dorthin und übernachtete auch dort. Bis sich am 26. März 2011 alles änderte.

Am jenem Abend stieg der Mann der Tagesmutter zu ihr in die Dusche und missbrauchte sie. Wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs wurde der 40-Jährige vom Amtsgericht Siegburg schließlich verurteilt und kam mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davon, nicht zuletzt deshalb, weil er ein Geständnis abgelegt und dem Kind eine nochmalige Vernehmung im Prozess erspart hatte. Doch kurz danach legte er gegen das Urteil Berufung ein - auf Drängen seiner Ehefrau und deren Eltern. Und die stellten nun in der Berufungsverhandlung vor dem Bonner Landgericht klar: "Das lassen wir nicht auf uns sitzen."

Vor der Bonner Jugendschutzkammer erklärte der 40-Jährige plötzlich: Er habe dem Kind nichts getan, das Ganze sei nur ein Rachefeldzug der Mutter des Kindes, die er einmal abgewiesen habe. Das Geständnis habe er im ersten Prozess nur auf Drängen seines damaligen Verteidigers abgegeben aus Angst, sonst keine Bewährung mehr zu bekommen.

Für die Mutter des heute elfjährigen Kindes ein Schock, wie sie erklärte. Denn ihre Tochter, die ihr damals sofort detailliert berichtet hatte, was passiert war, sei nach ihrer Vernehmung bei der Polizei so erleichtert gewesen, weil man ihr geglaubt habe. Und nun drohe dem Kind eine erneute Vernehmung vor Gericht.

Die Mutter schilderte im Zeugenstand noch einmal, wie sie damals von der ganzen Sache erfahren habe, und wie entsetzt sie gewesen sei, dass ihr Kind so etwas durchmachen müsse. Die Schwiegereltern des Angeklagten, die im Zuschauerraum saßen, reagierten zunehmend und hörbar verärgert, und als vor allem der Schwiegervater immer lauter schimpfte, verwies ihn Kammervorsitzender Volker Kunkel des Saales.

Schließlich trat auch noch die Ehefrau des Angeklagten in den Zeugenstand, und nach ihrer Aussage, die vom Gericht als wenig überzeugend angesehen wurde, riet Richter Kunkel dem Angeklagten: "Denken Sie noch einmal in Ruhe über alles nach." Denn das Gericht sehe zurzeit keinen Grund, an der Aussage des Kindes zu zweifeln. Offensichtlich hat der Angeklagte nachgedacht. Er zog seine Berufung schließlich zurück und akzeptiert das Urteil.

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