Siegburger Amtsgericht Kickboxer schlägt 52-Jährigen krankenhausreif

SIEGBURG · Das Siegburger Amtsgericht verurteilte einen 27-Jährigen zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe, weil er einen Dachdecker aus Lohmar krankenhausreif geschlagen hatte.

Weil er Krach mit seiner Freundin hatte, drehte ein 27-jähriger Mann durch: Er schlug und trat einen Dachdecker aus Lohmar-Wahlscheid krankenhausreif und versetze auch dessen Ehefrau einen Schlag.

Das Amtsgericht Siegburg würdigte die Taten wegen einfacher Körperverletzung in einem Fall und gefährlicher Körperverletzung in einem weiteren Fall mit einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am 24. April vergangenen Jahres gegen 19.20 Uhr soll der Angeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit – so die Zeugenaussagen – durch Wahlscheid gerast und mit quietschenden Reifen und einer Art Schleuderbewegung in eine Parktasche gefahren sein. Der verletzte 52-jährige Dachdecker will den Mann dann angesprochen haben mit den Worten „Hör mal, geht's denn noch?“. Darauf habe der Angeklagte ihm ohne jede Verzögerung mit der Faust ans Kinn geschlagen und mit dem beschuhten Fuß so in den Bauch getreten, dass er sofort zu Boden ging, mit dem Hinterkopf aufschlug und erst im Krankenhaus wieder zu sich kam.

Dort musste eine mehrere Zentimeter lange Platzwunde genäht werden. Die Ehefrau des Verletzten wollte dazwischen gehen und bekam ebenfalls einen Schlag oberhalb der Brust in Richtung Hals ab. Wie herauskam, ist der Angeklagte Kickboxer.

Die Verteidigung versuchte abzuwiegeln. Wo eine „lebensgefährliche Behandlung“, die die Richterin ins Spiel gebracht hatte, vorliegen solle, erschließe sich ihm nicht. Zwar räume sein Mandant das „äußere Tatgeschehen“ ein, aber er habe Streit mit seiner Freundin gehabt und sei darum „auf 180“ gewesen. Er habe gewissermaßen neben sich gestanden und sich durch den Dachdecker provoziert gefühlt, so der Anwalt. Sein Mandant habe auch die Frau nicht schlagen wollen, die sei „in den Schlag gelaufen“. Der 27-Jährige sagte, die Situation sei „unnötig eskaliert“: „Ich bin weit über das Ziel hinausgeschossen.“

Die Versuche, das Geschehen vor Gericht klein zu reden, fruchteten indes nicht. Auch ein weiterer Zeuge bestätigte die Aussagen des Verletzten und seiner Frau.

Glück für den Angeklagten: Eine Bewährungszeit wegen eines anderen Deliktes war bereits abgelaufen, als er in Wahlscheid zuschlug. So konnte die Richterin die aktuelle Strafe des 27-Jährigen noch einmal zur Bewährung aussetzen.

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