Junge Leute ziehen vor Gericht Jugendzentrum Siegburg klagt gegen die Stadt

Siegburg · Vor zweieinhalb Jahren machte das Selbstverwaltete Jugendzentrum Siegburg Platz für Flüchtlinge. Seither sucht der Verein nach neuen Räumen. In das alte Domizil soll jetzt vorübergehend eine Kita ziehen.

Der Förderverein Selbstverwaltetes Jugendzentrum Siegburg (SJZ) hat Klage gegen die Stadt Siegburg eingereicht: Er möchte zurück in seine einst von der Stadt zur Verfügung gestellten Räume in der früheren Hauptschule Innere Stadt. Wie mehrfach berichtet, war das SJZ Anfang 2016 dort ausgezogen, weil das Gebäude zu einer Flüchtlingsunterkunft umfunktioniert wurde. Die Stadt sicherte den Jugendlichen damals zu, sie bei der Suche nach Ersatz zu unterstützen. Inzwischen sind zweieinhalb Jahre vergangen und das SJZ ist immer noch obdachlos.

Mitte Juni hatte sich der Verein an die Öffentlichkeit gewandt und der Stadt eine Frist bis zum Monatsende gesetzt. Sollte die Verwaltung bis dahin keinen neuen Raum in Aussicht stellen, drohte er mit Klage. Etwa zeitgleich informierte die Verwaltung darüber, dass der entsprechende Trakt in der Hauptschule in Kürze leer steht, und sie dort nun ab August eine Kindertagesstätte mit bis zu vier Gruppen als Vorlaufgruppe einrichtet, bis eine neue Kita in Kaldauen fertig ist.

Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz seien angestiegen

Daher klagt der Verein nun auf eine Rückkehr in seine Räume. „Wir können nicht nachvollziehen, warum so mit uns umgegangen wird“, sagt SJZ-Sprecher Arvanitis Vassilios. „Unser Nutzungsvertrag sieht vor, dass wir unsere Räume der Stadt temporär zur Verfügung stellen, wenn diese zur Unterbringung von Flüchtlingen oder vergleichbaren Zwecken genutzt werden müssen.“

Ein Bedarf an Betreuungsplätzen entstehe aber nicht plötzlich, sondern über Jahre hinweg. Inzwischen haben die SJZ-Verantwortlichen „den klaren Eindruck, dass ein Förderverein Selbstverwaltetes Jugendzentrum in Siegburg nicht erwünscht ist“, schreibt Anwalt Peer Groß in der Klageschrift.

Auf Nachfrage verweist die Stadt darauf, dass der Vertrag eine Aussetzung des Nutzungsverhältnisses nicht nur für die Flüchtlingsunterbringung, sondern auch in vergleichbaren Fällen vorsieht. Ein solcher sei die Einrichtung der Kita. Die Kinderzahlen und damit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz seien kurzfristig angestiegen – und in Absprache mit dem Landschaftsverband Rheinland nur im Haufeld zu erfüllen.

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