Amtsgericht Siegburg Hausverwalter aus Königswinter soll 160.000 Euro zurückzahlen

SIEGBURG · Die Wohnungseigentümer, deren auf Sparbüchern zurückgelegtes Geld möglicherweise von ihrem Königswinterer Hausverwalter unterschlagen wurde, haben vor dem Amtsgericht Siegburg Recht bekommen. Der Richter erließ einen Vollstreckungsbeschluss. Damit können die Geschädigten nun versuchen, an die ausstehenden rund 160.000 Euro zu kommen.

Wie berichtet, werfen die 20 Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) dem 65-Jährigen schwere Verfehlungen im treuhänderischen Umgang mit laufenden Geldern und Rücklagen der WEGs vor. Nach eigener Aussage betreut der 65-Jährige mit seinen acht Mitarbeitern über 2000 WEGs in der Region. Da die Sparkasse KölnBonn dem Unternehmer nach dessen Aussage wegen "Ungereimtheiten" die Geschäftsbeziehung gekündigt hat, kommen viele der WEGs nicht mehr an ihre mit der Immobilie verbundenen Sparkonten.

So auch eine WEG aus Sankt Augustin, bei der es um eine Instandhaltungsrücklage in Höhe von über 160.000 Euro geht, für die der 65-Jährige verantwortlich gezeichnet hatte.

Wegen der Forderung der WEG über eben jene Summe hat der neue Verwalter, den die WEG bestellt hat, mit seinem Rechtsanwalt einen Antrag auf einen Arrestpfändungsbeschluss gestellt. Damit hätte die WEG einen sofort vollstreckbaren Titel gegen den Unternehmer aus Königswinter, erklärte der Anwalt. Dem Antrag entsprach der Richter nach kurzer Verhandlung.

Was kaum einer der Antragsteller erwartet hatte: Der 65-Jährige erschien persönlich zu dem Gerichtstermin, einen Anwalt hatte er nicht dabei. Gekommen waren auch Eigentümer aus der betroffenen WEG in Sankt Augustin, die mit Spannung auf den Richterspruch warteten. Dreh- und Angelpunkt war dabei, ob der Beklagte Unterlagen wie Sparbücher vorweisen konnte, so der Richter. "Das Geld ist bei der Sparkasse KölnBonn", so der Hausverwalter, aber er könne derzeit nicht darüber verfügen: "Wegen einer gewissen Kampagne gegen mich sind die Gelder gesperrt", betonte er.

"Über Gelder verfügen, und einen Nachweis erbringen, wo sie geblieben sind, sind aber zwei Dinge", entgegnete der Richter: "Normalerweise behält man doch die Sparbücher zu Hause." In seinem Fall aber nicht, so der 65-Jährige, weil er die Sparbücher zur Entkräftung eines "blöden Briefes der Sparkasse", in dem ihm Ungereimtheiten vorgeworfen worden seien, bei der Bank gelassen habe.

Der Unternehmer soll im großen Stil Sparbücher massiv manipuliert und mitunter ein und dasselbe Sparbuch mehreren WEGs vorgelegt haben. Auch war die Befürchtung zu hören, dass sich die Juristen bei den Sparbüchern nun durch ein verwirrendes Geflecht von Überweisungen und Rücküberweisungen kämpfen müssen, um zu ermitteln, welches Geld zu welcher WEG gehört.

Der Hausverwalter sagte indessen am Mittwoch: "Das Geld ist da. Ich hoffe alles im Laufe der Woche mit meinen Anwälten aufklären zu können."

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