Student vor Gericht Gutachter: Keine Beweise für eine Kollision

SIEGBURG · 30 Tagessätze zu je zehn Euro lautete das Urteil für einen 24-Jährigen, der des Vortäuschens einer Straftat angeklagt war. Mit dem Urteil folgte Richter Hauke Rudat dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Verteidiger Rechtsanwalt Lothar Pilger kündigte indes schon an, in Berufung gehen zu wollen. Am 17. November 2014 war der Student morgens zur Fachhochschule in Sankt Augustin gefahren und hatte dort geparkt. Als er gegen 14 Uhr Vorlesungsschluss hatte und zu seinem schwarzen Auto zurückkam, fand er dort einen Schaden vor. Er verständigte die Polizei und erstattete Anzeige gegen unbekannt. Die Polizei nahm den Schaden auf und sicherte auch Spuren mittels spezieller Folien am Fahrzeug.

Nun kam den Beamten die Sache aber insgesamt spanisch vor. Sie zeigten den Studenten wegen Vortäuschens einer Straftat an. Ein vom Gericht herangezogener vereidigter Gutachter stellte nun fest, dass der Schaden keineswegs von einem anderen Fahrzeug stammen könne. Die Spuren seien nicht typisch für eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug. Da käme es zum Beispiel zu sogenannten "wolkigen Lackvermischungen". "Es fehlt definitiv alles, was einen Kollisionsschaden beweisen kann", sagte der Gutachter. Allerdings spreche alles dafür, dass der Schaden durch die Kollision mit einem "ortsfesten Gegenstand", etwa einer Laterne, entstanden sei.

Merkwürdigerweise waren auch durch die Spezialfolien winzige Partikel eines grünen Lacks festgestellt worden, der sei aber kein Autolack, so der Gutachter. Rechtsanwalt Pilger wandte ein, sein Mandant sei kaskoversichert, warum solle er eine Straftat vortäuschen? Wenn dem Studenten ein Malheur passiert, reguliere die Versicherung den Schaden. Richter Rudat empfahl hingegen, Angeklagter und Verteidiger sollten nochmal nachdenken und vielleicht "die Hose runterlassen", dann könne er gegen Zahlung einer Buße an eine gemeinnützige Organisation von einer Strafe absehen.

Darauf ließ sich die Verteidigung aber nicht ein. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro, da die Vorwürfe im Prozess erhärtet worden seien. Pilger hielt dagegen, die Beweisaufnahme habe gar nichts ergeben. Die Anzeige könne nichts gegen seinen Mandanten bewirken, und er verwies nochmals auf die Kaskoversicherung. Der Richter ließ sich indes nicht überzeugen und folgte im Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Pilger kündigte daraufhin an, in Berufung zu gehen.

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