Prozess in Siegburg Geldstrafe nach Körperverletzung vor Disco Klangfabrik

SIEGBURG · Am Amtsgericht Siegburg ist am Dienstag ein 26-Jähriger wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden.

Nach einer durchgefeierten Nacht in der Siegburger Diskothek Klangfabrik war es vor dem Gebäude um 5.03 Uhr zwischen dem Sankt Augustiner und der Cousine seiner Frau zu einem Streit gekommen, bei dem der Angeklagte handgreiflich wurde.

Der Lebensgefährte der 25-jährigen Cousine war nach kurzer Zeit ebenfalls in die Rangelei verwickelt. Zwei Zeugen wollten schlichten und wurden daraufhin auch vom Angeklagten angegriffen. Dabei riss das T-Shirt eines Zeugen ein. Sie hätten der Frau helfen wollen, sagten beide Siegburger, die auch an diesem Abend in der Klangfabrik gefeiert hatten.

Der Vorsitzende Richter lobte den Schlichtungsversuch, da bei Alkoholkonsum solche Situationen schnell aus dem Ruder laufen könnten. Die Auseinandersetzung endete mit dem Polizeiruf eines der Zeugen.

Der Grund für den Streit konnte weder an dem Abend noch bei der Verhandlung geklärt werden. Der Alkoholkonsum hatte bei allen Beteiligten das Erinnerungsvermögen beeinträchtig. Da der Angeklagte bereits zwei Vorstrafen hatte, darunter einmal wegen Trunkenheit am Steuer, mahnte der Vorsitzende Richter den Familienvater zu mehr Verantwortung.

Im Nachhinein fanden alle Beteiligten ihre Reaktionen überzogen. "Besser einmal zu viel die Polizei rufen als zu spät", begründete einer der Zeugen sein Eingreifen. Dadurch wäre vielleicht Schlimmeres verhindert worden.

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