Mondorferin verurteilt Geldstrafe für Trunkenheit am Steuer

SIEGBURG · 60 Tagessätze zu je 15 Euro lautet die Strafe, die Richterin Kristin Stilz am Mittwoch einer 59-jährigen Mondorferin zusprach. Die Frau hatte mehrere Autos beschädigt.

Sie war im Dezember vergangenen Jahres mit 2,11 Promille Blutalkoholkonzentration von Siegburg in Richtung Mondorf gefahren und hatte in Troisdorf-Sieglar mehrere Autos beschädigt und einen Mann leicht verletzt. Zudem hatte sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Die Polizei zog sie später aus dem Verkehr.

Wie das alles passieren konnte, daran wollte die Frau keine Erinnerung mehr haben. Auf dem Siegburger Weihnachtsmarkt habe sie "Leute kennengelernt und mit denen Bier" getrunken. Unterwegs habe sie sich am Steuer übergeben und später bei der Polizei noch einmal, zudem sei sie auf der Wache ohnmächtig geworden. Das bestätigt auch ein polizeiliches Protokoll.

Richterin Stilz insistierte, mit derart viel Promille könnten die meisten Menschen nicht mehr solange fahren; ob die Frau eventuell ein Alkoholproblem habe. Das wies die Angeklagte indes zurück. Stilz berichtete darauf von einer Menge Voreintragungen im Bundeszentralregister. Überwiegend Ladendiebstähle, und die unter anderem auch unter Alkoholeinwirkung. Das sei lange Vergangenheit, so der Verteidiger der Angeklagten. Sie sei psychologisch labil, und die Angeklagte ergänzte, sie habe in der Kindheit Gewalt erlebt, "daher kommt das", und zu Zeiten der Ladendiebstähle habe sie unter einer Trennung gelitten. Außerdem sei sie in "falsche Kreise" geraten.

Während die Staatsanwaltschaft 80 Tagessätze zu je 30 Euro als Strafe forderte, bat der Verteidiger um Milde. Die Angeklagte habe letztlich gar nichts mitbekommen, sie sei einfach weitergefahren, und daher sei in Sachen Fahrerflucht gar kein Vorsatz festzustellen.

So urteilte auch das Gericht milde, das Geständnis wurde als strafmildernd gewertet.

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