Körperverletzungen Freispruch aus Mangel an Beweisen

SIEGBURG · Gleich wegen zweier gefährlicher Körperverletzungen musste sich ein 23-jähriger Siegburger am Montag vor dem Amtsgericht verantworten. Am Ende wurden er und seine schwangere Frau freigesprochen.

Zunächst soll er zusammen mit seiner gleichaltrigen Ehefrau seine Ex-Freundin und Mutter des gemeinsamen Kindes geschlagen und gewürgt haben. Wenige Tage später soll er seine Mutter attackiert haben. Am Ende wurden er und seine schwangere Frau freigesprochen.

Zwei Kinder hat der mehrfach vorbestrafte Siegburger bereits, eines mit einer 24-jährigen Troisdorferin. Die Tochter lebt allerdings bei der Mutter des Angeklagten. Im April soll es dort in der Wohnung zum Streit zwischen dem angeklagten Ehepaar und der 24-Jährigen gekommen sein. "Er und seine Frau gingen auf mich los und drückten mich an die Wand", so die Troisdorferin. Bei der Polizei machte sie dagegen falsche andere Angaben, das Geschehen habe sich demnach auf der Straße zugetragen. "Ich wollte meine Tochter schützen, das hätte sonst nicht gut beim Jugendamt ausgesehen." Ihre Aussage war jedoch so ungenau und stand entsprechend im Widerspruch zu denen der Angeklagten, dass eine Schuld zweifelsfrei nicht nachzuweisen war.

Im zweiten Fall soll der Angeklagte wieder im Streit um das Kind seine Mutter geschlagen und getreten und ihr massiv gedroht haben. Seine Mutter machte jedoch von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, somit gab es keine belastenden Fakten gegen den Angeklagten. Es folgte in beiden Fällen ein Freispruch.

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