Bonner Schwurgericht Frau mit Beilhieben getötet: Siegburger in Psychiatrie eingewiesen

Siegburg/Bonn · Ein 37-Jähriger ist vor dem Bonner Schwurgericht für schuldunfähig erklärt und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Der Mann hatte seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Siegburg mit 39 Beilhieben getötet.

 Für die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Josef Janßen stand am Ende des Prozesses fest: Der 37-Jährige tötete aufgrund wahnhafter Vorstellungen.

Für die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Josef Janßen stand am Ende des Prozesses fest: Der 37-Jährige tötete aufgrund wahnhafter Vorstellungen.

Foto: dpa

Als der Mann vor dem Bonner Schwurgericht am 1. Oktober 2017 seine junge Frau in der ehelichen Wohnung in Siegburg mit 39 Beilhieben auf Kopf und Nacken tötete, litt er an Wahnvorstellungen und war schuldunfähig. Somit kann er nicht wegen Totschlags bestraft werden. Weil der 37-Jährige in seinem Wahn aber gefährlich ist, muss die Öffentlichkeit vor ihm geschützt werden. Zu diesem Ergebnis kam nun das Bonner Schwurgericht und ordnete die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik an.

Für die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Josef Janßen stand am Ende des Prozesses fest: Alles, was der 37-Jährige für Realität hielt und ihn schließlich dazu trieb, seine Ehefrau zu töten, war das Resultat seiner wahnhaften Vorstellungen. Dabei schien das Paar, das erst kurz vor der Tat gemeinsam die Wohnung in Siegburg bezogen hatte, so glücklich zu sein.

Erst sechs Wochen vorher hatte der 37-Jährige seine frischgebackene Ehefrau aus der gemeinsamen Heimat Kosovo, die er Ende der 1990er Jahre als Kriegsflüchtling verlassen hatte, nach Deutschland geholt. Bereits 2003 war er wegen psychischer Störungen sogar in stationärer Behandlung gewesen, aber seitdem schien er stabil zu sein. Doch in den Wochen vor der Tat witterte er plötzlich überall Verrat, und immer ging es darum, dass seine Frau nicht ihn, sondern einen anderen Mann liebte. Alle um ihn herum, so erklärte er im Prozess, hätten ihm das versichert. Sein Chef in der Hotelküche, in der er damals arbeitete, habe eines Tages sogar zu ihm gesagt, als er sich nach der Arbeit seinen Ehering wieder angezogen habe: „Diesen Ring wirst du noch fressen.“ Schließlich war er davon überzeugt, dass seine Frau ein falsches Spiel spielte und ihn nur ausnutzte.

Dabei hatte die 26-Jährige, die Jahre zuvor auch einige Zeit in Deutschland gelebt und anschließend in der Heimat eine Sprachenschule für Deutsch eröffnet hatte, seinetwegen alles aufgegeben und war zu ihm nach Siegburg gezogen. Und alle, die ihn angeblich auf die Untreue seiner Frau hingewiesen haben sollen, versicherten im Prozess im Zeugenstand, niemals so etwas gesagt zu haben.

Doch der 37-Jährige war so in seinem Wahn gefangen, dass er am 1. Oktober durchdrehte, als seine Frau eine SMS erhielt. Nach einem Handgemenge um das Handy ging er in die Küche, holte Beil und Messer und stach und schlug auf Kopf und Nacken seiner Frau ein. 39 Beilhiebe stellte der Rechtsmediziner später fest.

Für den psychiatrischen Gutachter im Prozess stand fest: Der Mann leidet an schweren Wahnvorstellungen. Und zwar fortdauernd: Der 37-Jährige ist heute noch davon überzeugt, dass seine Frau ihn hintergangen hat. Dafür aber, so das Gericht, gebe er nicht den geringsten Anhaltspunkt.

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