Zwei Jahre Haft für 29-Jährigen Flucht durch Ruppichteroth endet in einer Sackgasse

SIEGBURG · Durch seine Fahrweise war ein 29-Jähriger der Polizei aufgefallen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus: Er stand unter Drogen. Das war allerdings nicht sein einziges Vergehen.

 Ein Siegburger Schöffengericht verurteilte einen 29-Jährigen zu der Gesamtstrafe von zwei Jahren und einer Führerscheinsperre von drei Jahren.

Ein Siegburger Schöffengericht verurteilte einen 29-Jährigen zu der Gesamtstrafe von zwei Jahren und einer Führerscheinsperre von drei Jahren.

Foto: picture alliance / dpa

Unter Drogen zu fahren ist ebenso verboten wie der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln. Das musste jetzt ein 29-jähriger erfahren, den ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilte.

Der Mann war im Oktober des vergangenen Jahres in Ruppichteroth durch seine Fahrweise einer Polizeistreife aufgefallen. Ein als Zeuge geladener Polizist schilderte, dass der Mann mit seinem Auto drängelnd auf das vor ihm fahrende Fahrzeug aufgefahren sei, merkwürdig eckig jedenfalls, indes nicht so recht in Schlangenlinien.

Jedenfalls reichte das Fahrverhalten den Beamten, um die Verfolgung aufzunehmen, die schließlich in einer Sackgasse endete. Kurz vor Ende der Fahrt hatte der Angeklagte noch schnell eine Tüte aus dem Auto geworfen, und die war voll mit Kokain, Heroin, Amphetaminen und Marihuana. Was die Beamten bei der Kontrolle des Fahrers schon gerochen und erkannt hatten, bestätigte schließlich ein Drogentest: Der Mann war fahruntüchtig.

Nach der Drogentherapie rückfällig geworden

„Was soll das?“ fragte Richter Wilbrand den voll umfänglich geständigen Angeklagten. Er habe mit den Drogen gehandelt, um seinen eigenen Drogenkonsum zu finanzieren. Dumm nur, er war schon zuvor wegen Drogenbesitzes zu einer Haftstrafe verurteilt worden, kam dann wegen einer Drogentherapie auf Bewährung frei, und trotz erfolgreicher Therapie sofort wieder mit Drogen in Kontakt. Nur einmal probiert habe er, und dann sei er wieder voll drin gewesen, erklärte er dem Gericht.

Eine Begutachtung durch die Gerichtsmedizin der Universität Bonn ergab schließlich, dass der Mann bei der Drogenfahrt fahruntüchtig war, er aber auch schuldfähig sei. So kam es zu der Gesamtstrafe von zwei Jahren und einer Führerscheinsperre von drei Jahren.

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