Kinderpornos gefunden FBI überführt 36-jährigen Eitorfer im Darknet

SIEGBURG · Mehrere Kinderpornos wurden 2017 bei einem 36-jährigen Eitorfer gefunden. Das Siegburger Amtsgericht verurteilte den Mann nun zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 600 Euro Geldstrafe.

 Am Siegburger Amtsgericht wurde ein 36-Jähriger aus Eitorf wegen Besitzes von kinderpornografischen Videos zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Am Siegburger Amtsgericht wurde ein 36-Jähriger aus Eitorf wegen Besitzes von kinderpornografischen Videos zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Foto: dpa

Zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 600 Euro Geldstrafe an die katholische Jugendagentur Bonn hat das Amtsgericht Siegburg einen 36-jährigen Eitorfer verurteilt. Der Konstruktionstechniker war angeklagt wegen des Besitzes kinderpornografischen Videomaterials, auf dem Oral- und Geschlechtsverkehr von Minderjährigen zu sehen war.

Enttarnt wurde der 36-Jährige, der auf kinderpornografischen Webseiten im Darknet unter dem Nutzernamen „Uhrwerk“ registriert war, von FBI und Europol, die 2015 eine Operation starteten, bei der das FBI die Administratoren einer der größten kinderpornografischen Webseiten „Playpen“ festnehmen konnte. Von den rund 160.000 registrierten Nutzern der Seite „Playpen“ konnten 609 deutsche IP-Adressen ermittelt werden. 2017 konnte das FBI dem BKA einen konkreten Hinweis auf die Identität des Nutzers „Uhrwerk“ geben, der die Beamten zu dem 36-jährigen Eitorfer führte.

Angeklagter ist geständig

Der Angeklagte, der bereits 2012 wegen Besitz und Erwerb kinderpornografischen Materials zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war, gestand die Tat. Er räumte ein, sich im Darknet aufgehalten und die Videos angeschaut zu haben. Allerdings sei dies schon einige Jahre her. Er habe die Videos gelöscht, als er 2015 mit seiner Freundin und deren Tochter zusammenzog. Da die Videos sich aber noch im Papierkorb des PCs befanden, wurde das BKA fündig.

Der Angeklagte beteuerte, seitdem keine Videos dieser Art mehr angeschaut oder besessen zu haben. „Ich wollte einen Neuanfang“, erzählte er. Er habe sich außerdem schon um eine Therapie bemüht, um nicht wieder rückfällig zu werden. Durch seine Einsicht und sein Geständnis kam das Gericht zu dem Entschluss, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

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