Prozess am Amtsgericht Siegburg Eitorfer soll Ehefrau vergewaltigt haben

SIEGBURG · Ein 46-jähriger Eitorfer soll zwischen März 2010 und Oktober 2011 seine Ehefrau mehrfach vergewaltigt und geschlagen haben. Am Donnerstag musste er sich wegen einzelner Vorwürfe vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Siegburg verantworten.

Angeklagt war zu diesem Zeitpunkt eine Vergewaltigung. Im Laufe des Prozesses wurde jedoch bekannt, dass das 40-jährige Opfer noch zwei weitere Vergewaltigungen angezeigt hat. 2007 heirateten der 46-jährige Eitorfer und die sechs Jahre jüngere Österreicherin. Drei Jahre später kam es zu den ersten handfesten Streitigkeiten. Er soll sie geschlagen und ihr dadurch starke Prellungen zugefügt haben.

Auch im April 2011 soll ein Streit zwischen beiden eskaliert sein. Wieder soll der technische Angestellte zugeschlagen haben. Im September 2011 folgte laut Vorwurf der Höhepunkt der brutalen Übergriffe. Nach einem erneut heftigen Streit zwischen beiden soll die 40-Jährige eine Angstattacke bekommen und zu zittern begonnen haben.

Damals war sie wiederholt in psychiatrischer Behandlung. "Die Ehe mit ihm war der Grund für meine psychischen Probleme", sagte die 40-Jährige jetzt. Er wiederum betonte vor Gericht, dass Probleme in ihrer Kindheit Panikattacken und Angstzustände ausgelöst haben sollen.

Beim Streit im September 2011 soll er ihr dann ein angstlösendes Medikament verabreicht haben. Ein medizinischer Gutachter: "Dieses Mittel wirkt wie Valium." Vier Tabletten, so die Anklage, habe er seiner Frau verabreicht. Als diese dann aufgrund der Wirkung des Medikaments in eine nahezu gleichgültige Stimmung verfiel und sich auch körperlich nicht mehr wehren konnte, soll der Eitorfer seine bereits in Trennung lebende Frau vergewaltigt haben.

Dies bestreitet er. "Ich habe meine Frau niemals vergewaltigt", so der 46-Jährige. Erst im Verlauf der Verhandlung stellte sich heraus, dass die Österreicherin vor Kurzem zwei weitere Vergewaltigungen angezeigt hat. "Ich hatte erst jetzt die Kraft, darüber zu sprechen."

Ein Gutachter soll nun feststellen, ob die Aussage der Frau gerichtsverwertbar ist. Außerdem muss geklärt werden, ob die beiden weiteren Vergewaltigungen mit in dieses Verfahren genommen werden. Erst danach wird der Prozess weitergeführt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort