Mit Vier Kilo Marihuana entdeckt Drogenkurier zur Bewährungsstrafe verurteilt

Siegburg · Über einen Fall von Drogenschmuggel hatte das Siegburger Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hauke Rudat jetzt zu entscheiden. Das Verfahren gegen den älteren (31) der beiden Männer wurde abgetrennt und wird gesondert verhandelt.

Der jüngere, ein 27-Jähriger, wurde zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, nicht zuletzt, weil er sich umfangreich zu der Tat eingelassen hat und das Rauschgift nicht in den Handel gekommen ist. Denn die Kurierfahrt von den Niederlanden nach Frankfurt am Main endete an der Autobahnraststätte Siegburg. Dort hatte der Zoll den Kurier gefasst und festgenommen. Im Kofferraum des Kurierfahrzeuges fanden die Beamten rund vier Kilogramm Marihuana.

Dass der 27-Jährige zum Drogenkurier wurde, hatte nach seinen Angaben einen unglücklichen Hintergrund, wie er wort- und gestenreich dem Schöffengericht erklärte. Er arbeite nämlich als Event Manager in den Niederlanden. Und auf einer Party in Düsseldorf habe er den zweiten Angeklagten und einen weiteren Mann kennengelernt, der ihn gefragt habe, was denn rausspringe, wenn er 15 000 Euro für eine Party investiere. Man wurde sich handelseinig, das Geld wurde in Roermond übergeben, der Event Manager organisierte die Party, aber die Fete floppte.

Nun wollte der Investor sein Geld zurück, was der junge Mann indes für die Organisation ausgegeben hatte. Von Drohungen sei die Rede gewesen. Darauf setzte sich der zweite Angeklagte ein, versprach Hilfe und Geldverdienst etwa durch Drogenfahrten. Von dem zweiten Angeklagten bekam er zunächst 1000 Euro, die er in Eindhoven zwei Türken übergeben sollte. Das geschah auch so. Bei weiteren Treffen, unter anderem in Dortmund, lernte er dann weitere Männer aus dem Umfeld des zweiten Angeklagten kennen, und bei einem Treffen in Maastricht bekam er sogar "einen Mercedes und ein Handy für die Arbeit".

Am Samstag, 21. März, schließlich kam es zu einem Telefonat zwischen den beiden Angeklagten. Weil dabei nicht über die Schulden gesprochen wurde, rief der Jüngere den Älteren montags an, indes ohne ihn anfangs zu erreichen. Doch der Rückruf kam schnell. Dabei wurde der Jüngere dann aufgefordert, am darauf folgenden Freitag um 16 Uhr in Maastricht in einem Schnellimbiss zu warten.

Mit einiger Verspätung kam dann der zweite Mann dazu und forderte ihn auf, hinter ihm her auf einen großen Parkplatz zu fahren. Dort parkten sie nebeneinander, der Ältere packte mit behandschuhten Händen eine große Sporttasche in den Kofferraum des "Dienstwagens". Zunächst habe er gedacht, da sei vielleicht Geld drin, aber ob der Größe sei ihm dann ganz schnell auch der Gedanke gekommen, dass es sich um Drogen handeln könne. Im Auto erfuhr er dann, dass er die Sachen zu einer Autobahnraststätte in der Nähe des Frankfurter Flughafens bringen solle. Für den Dienst gebe es 1200 Euro, von denen aber 1000 Euro für den Schuldendienst eingehalten würden.

Weil der Stoff nun nicht nach Frankfurt und auch nicht in den Handel geriet, beantragte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung. Dem folgte das Gericht nicht ganz und verurteilte den Mann zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. In seiner Urteilsbegründung ermahnte Rudat den jungen Mann, im zweiten Verfahren in jedem Fall zu erscheinen, "wir brauchen Sie als Zeugen", sonst verwirke er die Bewährung.

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