Nach Fund von Drogen, Messern und Schlagringen Drogenhändler aus Sankt Augustin zu Haftstrafe verurteilt

SIEGBURG · Ein 26-jähriger Mann aus Sankt Augustin muss für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis, weil die Polizei bei ihm eine größere Menge Marihuana entdeckte. Zudem hortete er Waffen. Deshalb gab ihm der Richter einen guten Rat.

 Ein 26-jähriger Mann aus Sankt Augustin verkaufte Drogen, um Geld für seinen eigenen Bedarf zu beschaffen.

Ein 26-jähriger Mann aus Sankt Augustin verkaufte Drogen, um Geld für seinen eigenen Bedarf zu beschaffen.

Foto: dpa

Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand hat jetzt einen Drogenhändler zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der junge Mann mit Wohnsitz in Sankt Augustin war mit der neunten Klasse von der Hauptschule abgegangen, hat nie eine Ausbildung absolviert und sich hier und da mit Helferjobs durchgeschlagen. Seine schlechte Jugend habe das maßgeblich ausgelöst, erklärte er dem Gericht. Schließlich geriet er vor sechs Jahren an Drogen und in die Abhängigkeit davon. Weil Rauschmittel teuer sind, er eine Weile sogar bis zu drei oder vier Gramm Cannabis pro Tag konsumierte, geriet er vollends auf die schiefe Bahn und begann, mit Haschisch und Marihuana zu handeln. Dabei war er schon in der Vergangenheit aufgeflogen, ebenso mit Diebstählen und Autoaufbrüchen.

Der Handel nahm dann zwischen August 2015 und Dezember 2016 größere Formen an. Weil ein „Kunde“ des Angeklagten aufflog und bei der Polizei petzte, fand in der Wohnung des Angeklagten eine Durchsuchung statt, bei der 51,6 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 17,9 Prozent THC gefunden wurden.

Zudem beförderten die Beamten noch größere Messer und zwei Schlagringe ans Tageslicht. Überwiegend habe er die Drogen in der Bonner Innenstadt gekauft, gab der Mann auf Nachfrage von Richter Wilbrand zu. Größere Mengen habe er auch auf „Kommission“ übernommen und dafür einen günstigeren Preis bekommen. Vom Gewinn durch den Weiterverkauf habe er seinen Eigenbedarf finanziert. „Den Sumpf müssen Sie austrocknen“, empfahl der Richter. Und mit Blick auf Messer und Schlagringe: „Sie müssen friedlicher werden.“

Weil nun mit dem großen Fund die sogenannte „nicht geringe Menge“ knapp überschritten war, so die Staatsanwaltschaft, war der Übergang vom Vergehen zum Verbrechen gegeben. So kam es zu dem Urteil, das den Angeklagten mit Freiheitsentzug bestraft.

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