Siegburger vor Bonner Landgericht Dreister Dealer kommt hinter Gitter

Siegburg · Wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen von Waffen ist ein 33-jährigen Siegburger nun zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden.

Leichenblass wurde der 33-jährige Kevin D. (Name geändert). Die 3. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hatte soeben das Urteil gegen den Drogendealer aus Siegburg verkündet.

Wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen von Waffen erhielt der gelernte Speditionskaufmann eine Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten. Doch damit nicht genug. Kevin D. wird noch eine Weile länger im Gefängnis sitzen müssen. Eine zweijährige Freiheitsstrafe, ebenfalls wegen Drogenhandels verhängt, war zunächst zur Bewährung ausgesetzt worden. Die muss der Siegburger jetzt auch noch absitzen. Der Angeklagte hatte sich nicht an die Bewährungsauflagen gehalten.

Erst dieses uneinsichtige Verhalten des 33-Jährigen, der laut Richter "die Chance einer Bewährungsstrafe" nicht genutzt hat, hatte nun dazu geführt, dass sich Kevin D. vor dem Bonner Landgericht verantworten musste.

Nachdem er sich nicht bei seinem Bewährungshelfer gemeldet hatte, bekam er die Ladung zum Strafantritt. Als der 33-Jährige dieser Aufforderung nicht nachkam, schritt die Polizei ein. Die Beamten beobachteten zunächst das Wohnhaus des Dealers in Siegburg und schritten dann im vergangenen September zur Tat.

Bei der Festnahme staunten die Polizisten nicht schlecht. In der Wohnung des Angeklagten fanden sie fünf Kilogramm Amphetamine. Zum Teil lagen die Drogen offen auf dem Tisch. Besonders schwerwiegend für den Angeklagten wirkte sich in strafrechtlicher Hinsicht aus, dass bei ihm mehrere Waffen - darunter ein Schlagring und ein Teleskopschlagstock - griffbereit herumlagen. Deren "abstrakte Gefährlichkeit" spielt eine entscheidende Rolle bei der Strafzumessung. Schon die Mindeststrafe liegt bei fünf Jahren.

Die Strafkammer warf dem Angeklagten vor, dass gerade viele junge Menschen durch die Amphetamine hätten geschädigt werden können, wenn die Drogen auf den Markt gelangt wären.

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