16 Corona-Todesfälle in St. Monika Pflegekräfte in Sankt Augustiner Altenheim arbeiten mit Angst

Sankt Augustin · Inzwischen sind 16 Menschen aus dem CBT-Wohnhaus St. Monika in Sankt Augustin in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben. Obwohl alle Beteiligten immer wieder ihr konsequentes Krisenmanagement herausstellen, gibt es Hinweise auf Pannen und Fehleinschätzungen.

Archivfoto.

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Foto: Peter Kölschbach

Im CBT-Wohnhaus St. Monika, wo sich die Todesfälle bis Montag auf 16 erhöht haben, hat es nach Darstellungen von Mitarbeitern noch bis zum ersten offiziellen Corona-Fall am 28. März gesellige Runden im Gemeinschaftsraum gegeben. „Es wurden weiterhin auf Geheiß der Heimleitung Waffeln für die Kaffeerunden gebacken und bunte Nachmittage mit Singen veranstaltet“, sagte ein Mitarbeiter dem GA. Bis zu 40 Seniorinnen und Senioren seien dabei gewesen. Und seit vergangenem Freitag sei der Gemeinschaftsraum wieder geöffnet, wo viele Senioren gemeinsam ihre Mahlzeiten einnähmen, heißt es. Mitarbeitern fehlt das Verständnis für so viel Nähe, wo doch alle zum Abstandhalten aufrufen.

Wie berichtet, war am 1. April die erste Bewohnerin des Altenheims verstorben. Bei insgesamt 48 Pflegebedürftigen und Mietern des Betreuten Wohnens wurde bei zwei Testungen im Haus das neuartige Coronavirus nachgewiesen. Auch 56 der rund 100 Mitarbeiter wurden positiv getestet oder waren als Kontaktpersonen in Quarantäne. „Stand heute sind 14 Bewohner des Alten- und Pflegeheims in Verbindung mit einer Corona-Infektion verstorben und zwei Mieter des Betreuten Wohnens“, teilte CBT-Sprecherin Annette Zang am Montag auf GA-Anfrage mit.

Die Stimmung unter den Mitarbeitern ist angespannt, erzählten einige dem GA. Bis Dienstag, 31. März, habe man noch ohne Schutzmaßnahmen gearbeitet. Einige hätten selbstgenähte Schutzmasken mitgebracht, wird berichtet. Angst gehe um, sich zu infizieren. Das drücke sich auf die Gesamtathmosphäre aus. Die Angst scheint nicht unbegründet. Obwohl alle Beteiligten – die CBT-Betriebsleitung, der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Sankt Augustin – immer wieder ihr konsequentes Krisenmanagement herausstellen, gibt es Hinweise auf Pannen und Fehleinschätzungen. Die Personalsituation spitzte sich an Gründonnerstag so zu, dass Katastrophenhelfer die Versorgung der Senioren übernehmen mussten, angeleitet durch wenige verbliebene Mitarbeiter.

Wie berichtet, hat die CBT dem Rhein-Sieg-Kreis eine minutiöse 20-seitige Ausarbeitung der Vorkommnisse vorgelegt. Daraus wird ersichtlich, wie viele und welche Mitarbeiter bei der ersten Massentestung am 2. April zwar Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP1) waren, aber zunächst ein negatives Testergebnis hatten. Diese Mitarbeiter haben nach GA-Informationen weiterhin in der Senioreneinrichtung gearbeitet, obwohl direkte Kolleginnen und Kollegen oder Bewohner positiv auf Sars-CoV-2 getestet waren. Normalerweise hätten diese sofort nach der Kontaktfeststellung zu Hause bleiben müssen, wie rund 2500 andere Personen, die sich zurzeit kreisweit in „häuslicher Absonderung“ befinden.

Das Robert Koch-Institut (RKI) sieht in seinen Anweisungen zum Umgang mit Covid-19-Fällen in Pflegeheimen vor, dass Kontaktpersonen 1 nach einem negativen Test zu Hause bleiben müssen. Bei einem „relevanten Personalmangel“ kann diese Zeit nach Absprache mit dem Gesundheitsamt auf sieben Tage reduziert werden. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen symptomfrei sind und während der gesamten Anwesenheit am Arbeitsplatz mit Mund-Nasen-Schutz arbeiten. „Der Personaleinsatz erfolgte in enger Abstimmung mit den Behörden entlang des vom RKI erstellten Fließschemas“, teilte die CBT-Sprecherin mit.

Neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so geht aus Unterlagen hervor, die als KP1 gekennzeichnet waren, haben im Haus St. Monika zunächst weitergearbeitet und hatten am 8. April bei der zweiten Testung ein positives Ergebnis. Mitarbeiter berichteten dem GA, dass sie trotz ihrer KP1-Feststellung keine Quarantäneverfügung erhalten hätten oder aber erst sehr spät. Eine Mitarbeiterin erzählt, dass viele durchgehend bis heute arbeiteten, obwohl es seit dem 2. April mehrere positiv getestete Kolleginnen und Kollegen in unmittelbarem Umfeld gegeben habe. Kam das Kreisgesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung nicht nach? Oder waren die Labors überlastet? Oder lagen die Quarantäneanordnungen bei den Kommunen, die diese überwachsen müssen? Oder hatte die Heimleitung den Überblick verloren? Es sind noch viele Fragen zu den Vorgängen im Sankt Augustiner Altenheim offen.

Inzwischen ermittelt, wie berichtet, auch die Staatsanwaltschaft. Vor diesem Hintergrund beantwortet die Pressestelle des Rhein-Sieg-Kreises aktuell keine Anfragen zum CBT-Wohnheim St. Monika, da auch Mitarbeiter des Kreises als Zeugen vernommen werden. Der Kreis werde zunächst den Ausgang des Verfahrens abwarten, teilte Sprecherin Rita Lorenz dem GA am Montag mit.

Rückblick: An Gründonnerstag mussten Einsatzkräfte des Malteser Hilfsdienstes im CBT-Wohnhaus St. Monika aushelfen.

Rückblick: An Gründonnerstag mussten Einsatzkräfte des Malteser Hilfsdienstes im CBT-Wohnhaus St. Monika aushelfen.

Foto: Ulrich Felsmann

Eine CBT-Mitarbeiterin zeigte dem GA eine Ordnungsverfügung der Stadt Sankt Augustin, die sie am Freitag erhalten hat. Auch das Schreiben trägt das Datum 24. April 2020. Es geht um Infektionsschutz. Aus dem Betreff wird deutlich, die Frau hatte „Kontakt mit einer Person, bei der das Sars-CoV-2 nachgewiesen wurde“. Sie sei also KP1. „Unter Androhung von Zwangsmitteln“ wird Quarantäne in ihren Wohnräumen angeordnet – vom 9. bis 23. April. „Rückwirkend?“, fragt sich die Frau mit sarkastischem Lachen. Sie ist nicht die einzige, der es so ergangen ist.

Rückfrage beim Beigeordneten und operativen Leiter des Krisenstabs der Stadt Sankt Augustin, Ali Dogan: „Die Stadt Sankt Augustin erhält vom Kreisgesundheitsamt die Listen mit den Personen, die eine Quarantäneverfügung erhalten sollen, weil diese entweder infiziert oder zumindest Kontaktperson sind“, berichtet dieser. „Auf diesen Meldungen sind die Zeiträume für die zu verfügende Quarantäne vermerkt. Sobald wir diese Angaben haben, werden wir tätig. Die Bearbeitung dauert bei uns grundsätzlich wenige Stunden, bis hin zu ein bis zwei Werktagen, je nachdem ob wir die Listen am Wochenende erhalten. Hierbei kommt es durchaus vor, dass wir Quarantänen anordnen mit Zeiten, die teilweise schon verstrichen sind. Wir können aber als Stadt erst tätig werden, wenn wir die Angaben erhalten. Für die Kontaktnachverfolgung sind wir bis jetzt nicht zuständig.“

Tatsächlich werden die Rathäuser im Rhein-Sieg-Kreis erst über Corona-Fälle vom Kreisgesundheitsamt informiert, wenn diese bestätigt sind. Wenn Kommunen vorher von Notfällen in Gemeinschaftseinrichtungen erfahren, dann eher durch Zufall. In Sankt Augustin zum Beispiel erfuhr der städtische Krisenstab von den ersten Fällen zunächst aus der behandelnden Ärzteschaft – wohl über freundschaftliche Banden. Dass Bewohner des Franziskus-Hauses in Aegidienberg am gefährlichen Virus erkrankt waren, darüber informierte ein Feuerwehrmann die Stadt, der es von einem Mitarbeiter erfahren hatte.

Gerade in einer Region wie dieser, wo es viele Pendler gibt, bilden die Statistiken nicht die Fallzahlen in betroffenen Einrichtungen ab. So werden zum Beispiel die Altenpfleger in Sankt Augustin vom Abstrichzentrum des Rhein-Sieg-Kreises getestet. Das positive Ergebnis geht, so sieht es die Meldepflicht vor, aber vom Labor direkt an die Stadt Bonn, wenn eine Betroffene oder ein Betroffener dort wohnt. Das Bonner Ordnungsamt stellt die  Quarantäneverfügung aus, aber es weiß nicht, dass der oder die Betroffene in einem sensiblen Bereich der Kranken- und Altenpflege arbeitet. Eine Übersicht, welche Mitarbeiter positiv getestet wurden und welche Kontaktpersonen 1 sind, hat schließlich die Personalabteilung der CBT erstellt und an das Kreisgesundheitsamt weitergeleitet. Allerdings kann sich die Infektionslage schnell ändern, weshalb der Rhein-Sieg-Kreis nach neuen RKI-Empfehlungen jetzt laufend die Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten sowie die Bewohner und Pflegekräfte in allen Heimen auf das Coronavirus testen wird.

Die Gemeinschaftsräume werden in Sankt Augustin weiter genutzt. Zur Frage, ob die CBT das für unbedenklich halte, verwies Sprecherin Zang auf die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Da steht, dass Speisesäle für Bewohner offen bleiben dürfen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährt ist und es keine Warteschlangen gibt.

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