Amtsgericht Siegburg Bordellbesitzer aus Troisdorf freigesprochen - Zweifel an Aussage

SIEGBURG · Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung - die Vorwürfe gegen einen 42-jährigen Troisdorfer wogen schwer. Eine ehemalige Prostituierte hatte ihn angezeigt, die rund eineinhalb Jahre bis zum März 2011 bei ihm im Club in Siegburg gearbeitet hatte. Am Dienstag fand vor dem Amtsgericht Siegburg die Verhandlung gegen den Mann statt, an dessen Ende er jedoch freigesprochen wurde.

Er habe der ehemaligen Prostituierten den Pass abgenommen und sämtliche Einnahmen einkassiert, lautete die Anklage. Auch habe er 4000 Euro Ablöse für sie gezahlt und von ihr 30.000 Euro verlangt, sollte sie den Club verlassen.

Sie vertraute sich einem ihrer Kunden an, der die Polizei verständigte und die 25-jährige Bulgarin aus dem Bordell holte. Der Angeklagte beteuerte, er habe den Pass nur weggeschlossen, da die 25-Jährige ihn darum bat. "Sie hat ständig etwas verloren und die Mädchen hatten bei uns keine andere Möglichkeit, Wertsachen einzuschließen", sagte der 42-Jährige.

Gleiches galt auch für das eingenommene Geld. "Sie konnte aber jederzeit ihr Geld von mir bekommen", versicherte der Bordellbetreiber. Die ehemalige Prostituierte, die auch in dem Club wohnte, konnte den Tatvorwurf vor Gericht nicht aufrecht erhalten, erinnerte sich plötzlich auch nicht mehr an Einzelheiten, die sie bei der früheren Vernehmung der Polizei gegenüber erwähnte.

Vielmehr verstrickte sie sich in Widersprüche und musste sich selbst gegen Vorwürfe verteidigen. Sie hatte durch mehrere, teilweise frei erfundene Aussagen immer wieder Geld von besagtem Kunden bekommen. Vor ihren Kolleginnen prahlte sie damit, diesen Kunden "richtig auszunehmen".

Der zuständige Staatsanwalt unterbrach die Beweisaufnahme, als Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers aufkamen. Offensichtlich hatte sie in der fraglichen Zeit mehrfach ihre Familie in Bulgarien besucht und war immer wieder in das Bordell zurückgekehrt.

"Es war nicht alles schön, was wir hier heute gehört haben - ein Straftatbestand ist dabei aber nicht gegeben", musste der Staatsanwalt einräumen. Die Richterin kam dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach und sprach den 42-Jährigen daraufhin frei.

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