Prozess in Siegburg „Blüten“ aus dem Internet zum Drogenkauf benutzt

SIEGBURG · Das Siegburger Amtsgericht hat einen 23-Jährigen zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Seinem Dealer fiel auf, dass der 23-Jährige mit Falschgeld zahlen wollte.

 Zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt das Gericht den 23-Jährigen.

Zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt das Gericht den 23-Jährigen.

Foto: dpa

Sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, lautet das Urteil des Schöffengerichtes unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand für den 23-jährigen Jasim S. Der Mann war des Verbrechens der Geldfälscherei angeklagt.

Gemeinsam mit einem Kumpan (der bereits im vergangenen Jahr verurteilt wurde) hatte der junge Mann Anfang des vergangenen Jahres in einem Internetraum namens „crimenetwork“ drei Blüten im Wert von je 50 Euro zum Preis von je 20 Euro gekauft. Laut Staatsanwaltschaft habe er dann einen dieser Scheine benutzt, um Drogen zu kaufen.

Dem Dealer sei aber recht schnell die schlechte Qualität des Scheins aufgefallen. Darauf sollen die Täter die beiden anderen Scheine entsorgt haben. Der Angeklagte gab die Tat unumwunden zu. „Warum machen Sie denn so einen Scheiß?“, fragte Richter Wilbrand. „Eine Schnapsidee“ sei das gewesen, gab der Angeklagte zu. Selbiges hatte sein Kumpan bei der Verhandlung im vergangenen Jahr auch schon zu Protokoll gegeben. Er habe nicht darüber nachgedacht, er wollte nur ein wenig „dazuverdienen“.

Auch sei er jetzt reumütig, erklärte der Angeklagte. Er sei in falsche Kreise geraten, behauptete er kleinlaut. Die scheint er zumindest nach seinen Eintragungen im Bundeszentralregister schon länger zu kennen, denn dort sind auch Strafen für Taten wie Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen und versuchter Betrug vermerkt.

So forderte der Staatsanwalt auch eine kurze Freiheitsstrafe ohne Bewährung, um dem Angeklagten Zeit zum Nachdenken zu geben. Dagegen plädierte der Verteidiger, es habe sich zum einen um einen minderschweren Fall gehandelt, zum anderen müsse sein Mandant aus Gründen der Gerechtigkeit genauso bestraft werden wie der schon verurteilte Mittäter.

Nach einiger Beratung kam das Schöffengericht dann zu dem Urteil von sechs Monaten Freiheitsstrafe, die insgesamt auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.

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