Amtsgericht Siegburg Bewährung für 43-Jährigen nach Vergewaltigung

Siegburg · Das Amtsgericht Siegburg hat einen 43-Jährigen verurteilt, der eine 21-Jährige vergewaltigt hat. Durch eine geistige Behinderung ist er vermindert schuldfähig.

Zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung hat das Amtsgericht Siegburg nach einer fünfstündigen Verhandlung einen 43-jährigen Bonner verurteilt, der eine 21-jährige Frau vergewaltigt hatte. Eine Psychiaterin, die als Sachverständige fungierte, stellte bei dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit fest, die sich mildernd auf das Strafmaß auswirkte. Der 43-Jährige, der mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt wurde, hat durch einen frühkindlichen Hirnschaden eine geistige Behinderung.

Durch diese ist sowohl sein Einfühlungsvermögen als auch seine Steuerung von Impulsen gestört. Die Persönlichkeitszüge des Angeklagten beeinträchtigen laut der Psychiaterin sein vorausschauendes Handeln und erlauben ihm „keinen Zugang zu seinen eigenen Emotionen“. Aufgrund seiner geistigen Behinderung steht der Angeklagte seit 1994 unter Betreuung, die ihm vor der Tat ermöglichte, in einer eigenen Wohnung zu leben und über die Behindertenwerkstatt einen Beruf als Hausmeister auszuüben.

Am Mittag des 26. Mai fuhr der Angeklagte nach Menden, um dort seine Frau zu besuchen. Das Ehepaar, das seit sechs Jahren verheiratet ist, lebte von Beginn an getrennt, da auch sie unter Betreuung steht. Mit der Nachbarin und deren Tochter pflegten beide ein gutes Verhältnis, und so kam es dazu, dass der 43-Jährige alleine mit der 21-Jährigen loszog, um gemeinsam das Handyspiel „Pokémon Go“ zu spielen. Nach einer Weile setzten sich beide auf einen Baumstumpf, als der 43-Jährige impulsiv versuchte, die 21-Jährige zu küssen. Obwohl sie wiederholt Nein sagte, zog der Angeklagte ihr und sich selber die Unterwäsche aus und vergewaltige sie.

Erst als die 21-Jährige, die ebenfalls seit vielen Jahren psychische Probleme hat, ihm danach sagte „Du hast mich vergewaltigt“, wurde der 43-Jährige sich seiner Tat bewusst. Er gestand die Vergewaltigung sowohl vor der Polizei als auch vor Gericht.

Er fürchtete sich vor seiner dominanten Ehefrau, der Folgen für die 21-Jährige war er sich nicht bewusst. Auch diese Tatsache sei der geistigen Behinderung geschuldet, ist die Psychiaterin überzeugt, die die Ehe als „ungesund“ für den Angeklagten bezeichnete. Sie hielt betreutes Wohnen für angemessen. Angesichts der geringen Anzahl von Heimplätzen könne es aber schwer werden, den Mann unterzubringen.

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