Wahl im Rhein-Sieg-Kreis Anwalt: Stichwahl des Landrates ist gültig

RHEIN-SIEG-KREIS · Die Wahl des Kreistages am 25. Mai und die Stichwahl des Landrates am 15. Juni sind aus rechtlicher Sicht gültig. Das geht aus der rechtsgutachterlichen Stellungnahme hervor, die Rechtsanwalt Rainer Schmitz von der Kölner Kanzlei Lenz Johlen, im Auftrag der Kreisverwaltung verfasst hat. Die SPD Rhein-Sieg hatte Einspruch erhoben.

 Der Sieger der Stichwahl steht in der Mitte: Sebastian Schuster mit Vorgänger Frithjof Kühn (links) und Gegenkandidat Dietmar Tendler.

Der Sieger der Stichwahl steht in der Mitte: Sebastian Schuster mit Vorgänger Frithjof Kühn (links) und Gegenkandidat Dietmar Tendler.

Foto: Ingo Eisner

Die Wahl des Kreistages am 25. Mai und die Stichwahl des Landrates am 15. Juni sind aus rechtlicher Sicht gültig. Das geht aus der rechtsgutachterlichen Stellungnahme hervor, die Rechtsanwalt Rainer Schmitz von der Kölner Kanzlei Lenz und Johlen im Auftrag der Kreisverwaltung verfasst hat. Damit hatte der Rhein-Sieg-Kreis auf den Einspruch der SPD Rhein-Sieg gegen beide Wahlen reagiert. Das Thema steht auf der Tagesordnung des Wahlprüfungsausschusses, der am kommenden Dienstag, 16. September, im Kreishaus tagt.

Wie berichtet, werfen die Sozialdemokraten der Kreisverwaltung vor, in den letzten Tagen der Amtszeit von Frithjof Kühn das Gutachten zum Umgang mit dessen RWE-Aufsichtsratsvergütungen bewusst zurückgehalten zu haben. Erst am Tag nach der Landrats-Stichwahl informierte die Verwaltung die Fraktionen über das Ergebnis (siehe Infobox).

Die SPD meint, dass die Stichwahl anders ausgegangen wäre, wenn die Haltung des Kreises früher publik geworden wäre. Bei der Stichwahl am 15. Juni war der SPD-Kandidat Dietmar Tendler gegen CDU-Mann Sebastian Schuster unterlegen.

Der Kölner Verwaltungsrechtler Rainer Schmitz kommt nun zu der Erkenntnis, dass im Zusammenhang mit Kühn und dessen RWE-Geldern weder eine „aktive“ Fehlinformation noch ein Verschweigen wahlkampfrelevanter Informationen vorliege. Die von der SPD geltend gemachte „Unregelmäßigkeit“ liege insoweit nicht vor, „als keine objektiv unrichtigen 'aktiven' Informationen seitens der Kreisverwaltung über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Behandlung der vom ehemaligen Landrat Kühn abgeführten Vergütungen erteilt worden sind“, heißt es in der Stellungnahme. Die Mitteilung des Kreises über den Verfahrensstand und die angestrebten weiteren Schritte entsprächen der objektiven Sachlage während der Wahlen.

Auch das Vorenthalten von Informationen verneint Rainer Schmitz. Am Wahltag, 25. Mai, habe das Ergebnis der abschließenden rechtlichen Bewertung der Causa Kühn/RWE durch das Rechts- und Ordnungsamt des Kreises noch nicht vorgelegen. Am Tag der Stichwahl, 15. Juni, hingegen habe diese Bewertung und damit auch die Aussprache gegen eine Abführpflicht des vormaligen Landrates Frithjof Kühn vorgelegen. „Eine Verpflichtung. dieses Ergebnis und die sich daraus ergebenden Konsequenz der Rückzahlung publik zu machen, bestand aber nicht“, so Schmitz. Es sei üblich, bei schwierigen Rechtsfragen vorher die Kommunalaufsicht zu konsultieren, wie in diesem Fall geschehen. Daher liege kein pflichtwidriges Verschweigen wahlkampfrelevanter Informationen vor.

Hanebüchen nennt Folke große Deters, Geschäftsführer der SPD-Kreistagsfraktion, die Argumentation der rechtlichen Stellungnahme. „Sie geht davon aus, dass es reiner Zufall war, dass das Gutachten des Kreises zum Umgang mit den RWE-Geldern erst nach der Wahl fertig war“, sagte er auf Anfrage. Seine Partei sei nach wie vor der Auffassung, dass sie gute juristische Gründe für ihren Einspruch habe. „Der Landrat hat aus wahltaktischen Gründen die Aufklärungspflicht in der Frage verschleppt“, so große Deters. „Es ist dreist, den Wählern zu erzählen, das Ergebnis habe erst einen Tag nach der Stichwahl vorgelegen.“

Kühn und das RWE-Geld

Bis heute ist rechtlich nicht geklärt, wem das Geld zusteht, das Landrat Frithjof Kühn in seiner Nebentätigkeit im RWE-Aufsichtsrat verdient. So führte er es unter Vorbehalt an die Kreiskasse ab. Gegen Ende seiner Amtszeit wollte Kühn durch das Rechtsamt des Kreises Klarheit schaffen. Dieses kam zu dem Schluss, dass das Geld (es geht um 600 000 Euro) Kühn zusteht, weil er als Privatperson in dem Gremium sitze. Bekannt wurde diese Auffassung kurz nach der Landrats-Stichwahl am 15. Juni. Der Fall wird seitdem auf Landesebene geprüft.

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