Tödlicher Unfall auf der B 56 Angeklagter will nicht gefahren sein

SIEGBURG · Erst sollte nicht verhandelt werden vor dem Siegburger Amtsgericht, jetzt wird verhandelt.

 Bei dem Unfall auf der Bonner Straße in Sankt Augustin am 18. Dezember 2013 wurde ein 74 Jahre alter Fußgänger getötet.

Bei dem Unfall auf der Bonner Straße in Sankt Augustin am 18. Dezember 2013 wurde ein 74 Jahre alter Fußgänger getötet.

Foto: Axel Vogel

Am Donnerstag, 12. März, muss sich der Mann vor Gericht verantworten, der laut Staatsanwaltschaft Bonn bei einem Unfall auf der Bonner Straße (B 56) in Sankt Augustin am 18. Dezember 2013 einen 74 Jahre alten Mann tödlich verletzt hat und dann geflüchtet war.

Der Fall hatte Fassungslosigkeit ausgelöst. Der Fahrer des Autos hatte in rücksichtsloser Weise an einer roten Ampel auf Höhe der Sandstraße überholt und den Rentner, der bei Grün die Straße querte, mit hoher Geschwindigkeit erfasst. Zwar konnten die Ermittler den Halter des Fahrzeugs schnell ermitteln; der allerdings bestritt gefahren zu sein.

Nach monatelanger akribischer Ermittlungsarbeit konnte die Polizei dann einen Tatverdächtigen präsentieren, einen Verwandten des Halters. Der Tatverdächtige leugnet bis heute, das Auto gesteuert zu haben. Aufgrund der Faktenlage jedoch erhob die Staatsanwaltschaft Bonn beim Siegburger Amtsgericht Anklage gegen den Verdächtigen.

Die Siegburger Richter allerdings bewerteten die Beweislage als zu dürftig und beschlossen, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Die Staatsanwaltschaft Bonn legte daraufhin Beschwerde beim Bonner Landgericht ein. Das stellte seinerseits fest, dass ein Hauptverfahren zu eröffnen und der Fall vor dem Schöffengericht in Siegburg zu verhandeln sei. Angeklagt ist der 41 Jahre alte Mann wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, der Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Nach Ermittlungen der Polizei war der rücksichtslose Autofahrer mit hohem Tempo an zwei vor der roten Ampel auf Höhe der Einmündung Sandstraße stehenden Autos vorbeigerast. Beim Einfädeln erfasste das Fahrzeug den Rentner, der von dem Auto noch 50 Meter mitgeschleift wurde. Zeugen hatten sich das Kennzeichen gemerkt. Der Halter gab allerdings an, dass es mehrere Schlüssel für das Auto gebe. Er sei nicht gefahren. Alle Familienmitglieder könnten das Auto ebenfalls nutzen.

Spuren auf der Jacke des Verdächtigen, die die Polizei zuvor sichergestellt hatte, brachte die Polizisten schließlich auf die Spur des mutmaßlichen Täters. Darin gefundene Glassplitter konnten eindeutig den Scheiben des Unfallwagens, eines blauen Polo, zugeordnet werden. mic

Für das Verfahren hat das Amtsgericht Siegburg fünf Verhandlungstage angesetzt. Die weiteren Termine: 17. und 24. März sowie 2. und 10. April. Beginn ist jeweils um 9 Uhr.

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