Prozessauftakt Angeklagter soll in Siegburg seine Tochter missbraucht haben

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis · Rentner muss sich zum zweiten Mal wegen sexueller Übergriffe vor Gericht verantworten. Bereits im vergangenen Jahr wurde der 65-Jährige vom Bonner Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs in zwölf Fällen an der Enkelin seiner Lebensgefährtin verurteilt.

 Seine Taten hat der 65-jährige Angeklagte, hier mit seinem Anwalt, vor Gericht eingeräumt.

Seine Taten hat der 65-jährige Angeklagte, hier mit seinem Anwalt, vor Gericht eingeräumt.

Foto: Alf Kaufmann

Das Medieninteresse zum Prozessauftakt gegen einen 65 Jahre alten Rentner aus dem Rhein-Sieg-Kreis war rege. Schließlich muss sich der Mann nun bereits zum zweiten Mal wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten. Vor der Jugendschutzkammer des Bonner Landgerichts machte der Mann einen eingeschüchterten Eindruck.

Den Blicken der Fotografen und Kameraleuten verwehrte er sich, den einzelnen Vorwürfen der Bonner Staatsanwaltschaft stimmte er auf mehrere Nachfragen des Vorsitzenden Richters Volker Kunkel jeweils mit einem kurzen zaghaften „Ja“ zu. Laut Anklage soll der Mann seine mittlerweile erwachsene Tochter im Zeitraum zwischen Januar 1999 und September 2009 insgesamt acht Mal sexuell missbraucht haben. Als die Übergriffe im elterlichen Ehebett begannen, war das Mädchen sieben Jahre alt. Die damalige Ehefrau soll während der Taten nicht im Haus gewesen sein.

Nach dem Verlesen der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft sagte der Mann, er könne sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern, seine Tochter habe allerdings die Wahrheit gesagt. „Es war mir klar, dass das nicht okay ist. Ich weiß nicht, was da in mich gefahren ist“, sagte der Mann der Kammer.

Ähnliche Anschuldigungen im vergangenen Jahr

Dabei stehen die aktuellen Vorwürfe in einer Reihe von ähnlichen Anschuldigungen gegen den Rentner: So wurde der 65-Jährige bereits im vergangenen Jahr von der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts wegen zwölf Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs an der Enkelin seiner Lebensgefährtin zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil ist damals vergleichsweise milde ausgefallen, weil übereinstimmende Zeugenberichte schilderten, dass die Initiative dabei nicht von dem Angeklagten, sondern von der Enkelin ausgegangen sei. Nach dem damaligen Prozess meldeten sich mit der Tochter des Mannes und deren Cousine schließlich zwei weitere mutmaßliche Opfer des 65-Jährigen.

Beide hatten während der Verhandlung im vergangenen Jahr als Zeuginnen ausgesagt, jedoch noch keine Vorwürfe gegen den Angeklagten erhoben. Die Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs der Cousine sind mittlerweile allerdings verjährt. Der Prozessauftakt am Mittwochmorgen war bereits nach einer knappen halben Stunde beendet. Am nächsten Verhandlungstag soll die Tochter des Rentners aussagen.

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