Nach Überfallserie Alle drei Siegburger Räuber erhalten strenge Auflagen

SIEGBURG/BONN · Als "eine Mischung aus Drohung und aggressivem Betteln" hat der Vorsitzende Richter am Freitag die Überfallserie von drei jungen Siegburgern bezeichnet: Innerhalb von vier Stunden hatten die Angeklagten vier Opfer "abgezogen".

Vom Bonner Landgericht wurde ein 19-Jähriger wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Einheitsjugendstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Der 20 Jahre alte Komplize wurde "nur" wegen räuberischer Erpressung" verurteilt. Allerdings wurde bei ihm eine mehrmonatige Vorstrafe in die nun gebildete Einheitsjugendstrafe einbezogen.

Auch hier hielten die Richter der Jugendstrafkammer 18 Monate auf Bewährung für angemessen. Gleiches galt auch für den dritten Angeklagten. Der ist allerdings bereits 26 Jahre alt und wurde daher nach Erwachsenenstrafrecht zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt.

In der Nacht auf den 29. April dieses Jahres kamen die drei Angeklagten, die damals gemeinsam ein Zimmer in einer Einrichtung zur Resozialisierung von Straftätern belegten, spontan auf die Idee, einen neuen Mitbewohner der Unterkunft auszurauben. Als sich das Opfer in ein Taxi setzen wollte, war der kräftige 19-Jährige laut Urteil als "Scheingrobian vorgeschickt" worden.

Mit den Freunden hinter sich hatte er Geld gefordert und dabei ein zusammengeklapptes Messer in der Hand gehalten. Von den 15 Euro, die das Opfer bei sich hatte, wurden nur fünf Euro verlangt. Den Rest durfte der Mann behalten. In der Folgezeit wurden dann drei weitere Männer ausgeraubt. Die Beute hielt sich auch hier in Grenzen: Neben weiteren fünf Euro bekamen die Angeklagten noch ein Handy - dessen SIM-Karte dem Besitzer noch vor Ort zurück gegeben wurde - und ein Päckchen Tabak.

Besonders kurios: Der 19-Jährige hatte sich selbst bei der Polizei gestellt und die Taten gestanden. Keines der Opfer hatte sich von selbst bei der Polizei gemeldet. Erst über das gestohlene Handy konnte die Identität des Besitzers herausgefunden werden. Der 20 Jahre alte Schüler war der einzige Zeuge, der ermittelt werden konnte.

Der Kammervorsitzende: "Ohne die Selbstanzeige wäre die Sache nie rausgekommen. So einen Fall hatten wir hier noch nicht." Den Verurteilten, bei denen laut Urteil teilweise "desolate" Familienverhältnisse herrschten, wurden strenge Auflagen gemacht: Jeder muss 120 Sozialstunden ableisten.

Außerdem müssen sie drogenfrei leben und dies auf Anforderung auch durch selbst zu bezahlende Tests belegen. Dem 20-Jährigen wurde darüber hinaus auferlegt, eine Psychotherapie zu beginnen und alle müssen sich nun darum bemühen, einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildungsstelle zu bekommen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort