Betreuer aus dem Rhein-Sieg-Kreis Pflegeheimleiter vergewaltigte 34-jährige Bewohnerin

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis · Das Bonner Landgericht hat einen 80-Jährigen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Mann nutzte die psychisch kranke Frau schamlos aus.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Dieser Fall hat die Bonner Richter emotional an ihre Grenzen gebracht: „Es gibt nichts, was es nicht gibt, das haben wir in diesem Prozess bitter lernen müssen.“ Der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff bezeichnete selbst im Urteil noch die extrem perversen Übergriffe eines 80-jährigen Heimleiters als beinahe irreal anmutend.

Aber der weißhaarige Angeklagte, der seit 28 Jahren ein privates Pflegeheim für psychisch kranke Menschen im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis führt, hat im Prozess überraschend ein Geständnis abgelegt. Dadurch blieb dem Opfer eine Glaubwürdigkeitsprüfung erspart. Anfang Juli hatte der Mann eine 34-jährige Heimbewohnerin, die ihm anvertraut war, sexuell missbraucht und vergewaltigt.

Schon zuvor war er mit einem weiteren Vorwurf konfrontiert worden, er habe eine 47-Jährige an Heiligabend sexuell bedrängt. Diesen Tat hatte er allerdings bestritten. Der Fall wurde daraufhin eingestellt.

Die 3. Große Strafkammer hat den 80-Jährigen allerdings im jetzigen Fall wegen Vergewaltigung unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses zu einer Strafe von insgesamt zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dabei habe er ausgerechnet psychisch kranke Menschen, die der ärztlichen und menschlichen Hilfe bedurft hätten, schamlos ausgenutzt.

Der Angeklagte habe gewusst, so Richter Reinhoff, dass die 34-Jährige an einer Psychose leidet und Selbstmordversuche hinter sich hatte. Auch habe er gewusst, dass die Patientin zur Finanzierung ihres Drogenkonsums früher als Prostituierte gearbeitet hatte.

Auch dieses Wissen habe er für sich ausgenutzt, so Reinhoff. Immer wieder besuchte der Heimleiter sie in ihrem Zimmer, forderte sie auf, ein Kleid anzuziehen und sprach sie auf ihre Vergangenheit an: Sie habe doch so viele Männer gehabt. Ob er ihr ein Sexspielzeug besorgen solle? „Was“, so der Richter im Urteil, „geht in so einem Mann vor?“ Dann bastelte er ihr noch ein entsprechendes Utensil und forderte sie auf, es vor seinen Augen zu benutzen. Die 34-Jährige lehnte das empört ab. Schließlich folgte ihm die Patientin „aus Angst“ in den Waschkeller.

Hier lockte er sie in einen fensterlosen dunklen Raum, sperrte von innen ab und vergewaltigte sie. Als die Patientin den Vorfall meldete, stellte der Angeklagte sie nachts noch zur Rede. Selbst einen Tag vor Prozessbeginn hatte er versucht, Druck auf sie auszuüben: „Man solle ihr starke Beruhigungstabletten ins Zimmer legen, damit sie den Prozess verschläft.“ Wegen Verdunklungsgefahr war der nach drei Monaten haftverschonte Heimleiter während des Prozesses erneut in Untersuchungshaft genommen worden.

Wegen des Geständnisses und Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld an die 34-Jährige kam er jetzt bis zum Haftantritt wieder auf freien Fuß. Aber Klaus Reinhoff warnte den Angeklagten, je wieder Kontakt mit dem Pflegeheim aufzunehmen. „Es ist Ihre verdammte Pflicht, sich zurückzuziehen. Sie sind völlig ungeeignet, Verantwortung für seelisch kranke Menschen zu tragen.“

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