Prozess im Siegburger Amtsgericht Mildes Urteil für fahrlässige Brandstiftung in Siegburg

Siegburg · Das Schöffengericht verurteilt eine 73-Jährige wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe. Ihre Siegburger Wohnung ging im Mai 2016 in Flammen auf und wurde zerstört.

 Symbolbild

Symbolbild

Foto: Benjamin Westhoff

Warum genau die Wohnung einer heute 73-Jährigen im Mai 2016 im Siegburger Norden in Flammen aufgegangen ist, konnte vor dem Siegburger Amtsgericht gestern nicht geklärt werden. Wohl aber, dass die Frau den Brand nicht mit Vorsatz verursacht hat. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand verurteilte die Siegburgerin wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe. Sie muss 90 Tagessätze in Höhe von je zehn Euro zahlen.

Richter Ulrich Wilbrand sprach von einem schlimmen Brand, dessen Ursprung die Brandermittler der Polizei später im Schlafzimmer der Angeklagten ausgemacht haben. Dort muss das Feuer in einem Mehrfamilienhaus am Abend des 4. Mai 2016 entfacht worden sein. Die Frau, die damals im Rollstuhl saß, rettete sich selbst aus ihrer Wohnung, eine Nachbarin alarmierte die Feuerwehr. Die alleinstehende 73-Jährige kam mit einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus. Ihre Eigentumswohnung wurde durch die Flammen zerstört, zwei weitere Wohnungen in dem Haus unbewohnbar. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Schaden mit 35 000 Euro und sprach von einer schweren Brandstiftung mit bedingtem Vorsatz.

Vorwurf der vorsätzlichen Brandstiftung wies Rentnerin von sich

„Die Brandanalyse hat ergeben, dass kein technischer Defekt vorgelegen hat“, sagte Richter Wilbrand. Von der Angeklagten wollte er wissen, wie sie den Abend erlebt hat. Die packte zunächst eine Bibel aus und schwor darauf, den Brand nicht gelegt zu haben. An besagtem Abend habe sie sich etwas gekocht und dann vor dem Fernseher gegessen, als sie auf einmal Rauch gerochen habe. „Als ich die Flammen entdeckt habe, bin ich auf den Hausflur raus und habe 'Feuer' gerufen“, sagte die Rentnerin, die inzwischen in einer geschlossenen Betreuungseinrichtung lebt. Ihre Siegburger Wohnung wird verkauft. Den Vorwurf der vorsätzlichen Brandstiftung wies sie weit von sich: „Ich arbeite doch nicht mein Leben lang hart, kaufe mir eine Eigentumswohnung und stecke sie dann selbst an.“

Einen Vorsatz sah auch Richter Wilbrand nicht, allenfalls eine Fahrlässigkeit. Die Wohnung der Frau, die nur vermindert schuldfähig ist und eine gesetzliche Betreuerin hat, sei schon vor dem Brand in einem desolaten Zustand gewesen. Auch deswegen sei es schwierig gewesen, die Brandursache zu finden. Sein mildes Urteil begründete der Richter unter anderem damit, dass die 73-Jährige bislang strafrechtlich völlig unbefangen ist, dass es keine Wiederholung geben kann – und auch mit deren persönlicher Katastrophe: „Sie hat ihr Zuhause, ihren jahrzehntelangen Lebensmittelpunkt verloren“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort