Erkranktes Kind in Hennef Kreis prüft nach Masernfällen Impfschutz an Grundschule

Rhein-Sieg-Kreis · Neun Personen sind im Januar im Rhein-Sieg-Kreis an Masern erkrankt. 38 Kinder und zwei Erwachsene wurden im Zuge dessen vorsorglich vom Schulbesuch ausgeschlossen. Das Kreisgesundheitsamt appelliert zur Impfung.

Eine Arzthelferin bereitet eine Masernimpfung vor.

Eine Arzthelferin bereitet eine Masernimpfung vor.

Foto: picture alliance / Lukas Schulze

Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat im Januar bereits neun Masernfälle registriert. Wie die Kreisverwaltung mitteilte, waren zwei Erwachsene und sieben Kinder aus Eitorf betroffen. Ein erkranktes Kind besuchte eine Grundschule in Hennef, als es ansteckend war, und traf dort auch auf nicht geimpfte Kinder. Das Kreisgesundheitsamt überprüfte die Impfausweise der Schüler, Lehrer und Mitarbeiter. 38 Kinder und zwei Erwachsene hätten keinen Impfschutz nachweisen können, so der Kreis.

„Zu ihrem Schutz und dem der Allgemeinheit wurden sie vom Schulbesuch ausgeschlossen.“ Wie Rainer Meilicke, Leiter des Kreisgesundheitsamts, auf Anfrage mitteilte, dürfen sie bis zum 25. Januar nicht in die Schule gehen. „Dann wäre die Inkubationszeit vorbei“, sagt Meilicke. Ziel sei, so die Ausbreitungskette zu unterbrechen.

Neun Fälle nach Ansteckungskette

Laut dem Kreisgesundheitsamt lassen sich alle neun Fälle auf eine Ansteckungskette zurückführen. So habe ein Kind aus der Ukraine, das zur Adventszeit Deutschland besuchte, während eines Gottesdienstes im Märkischen Kreis eine Familie aus dem Oberbergischen Kreis angesteckt, sagt Meilicke. Sie habe das Virus dann bei einer Messe in Waldbröl an die Kinder und Erwachsenen aus dem Rhein-Sieg-Kreis übertragen.

Aufgrund der neun Fälle könne nun aber nicht automatisch von einem weiteren Anstieg in diesem Jahr ausgegangen werden, so Meilicke weiter. „Wenn wir den Ausbruch eingedämmt bekommen, dann ist die Uhr sozusagen wieder auf Null gestellt.“

Appell zur Impfung

Masern sind hochansteckend, ausgelöst werden sie durch Viren. Der Erreger kann bei engem Kontakt über Tröpfchen durch die Luft in die Schleimhäute gelangen. Die Erkrankung zeigt sich durch grippeähnliche Symptome, hinzu kommt später ein charakteristischer Hautausschlag. In seltenen Fällen können Masern eine subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) nach sich ziehen. Diese Krankheit verläuft immer tödlich.

Das Kreisgesundheitsamt appelliert deshalb vor allem an die Eltern, ihre Kinder impfen zu lassen. Laut Weltgesundheitsorganisation sollten 95 Prozent aller Kinder spätestens bis zu ihrem vierten Geburtstag einen wirksamen Impfschutz gegen Masern haben. Für einen umfassenden Schutz sollten Kinder bis zum zweiten Geburtstag die erste Masernimpfung erhalten, die zweite Impfung müsse bis zum vierten Geburtstag erfolgen. „Wir stellen auch fest, dass viele Erwachsene nicht ausreichend geimpft sind“, sagt Meilicke. „Personen, die nicht geimpft sind oder keine Masern durchgemacht haben, haben bei unmittelbarem Kontakt zu einem Erkrankten ein hohes Risiko, selber krank zu werden.“

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