Gericht in Siegburg Freispruch gegen Angeklagte nach Brandtstiftung

SIEGBURG · Ein Schöffengericht spricht einen wegen Brandstiftung Angeklagten frei. Die Zeugin der Anklage - seine Ex-Verlobte - widersprach sich bei der intensiven Nachfrage durch Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

 Als freier Mann konnte ein wegen Brandstiftung Angeklagter das Gericht verlassen.

Als freier Mann konnte ein wegen Brandstiftung Angeklagter das Gericht verlassen.

Foto: picture alliance / dpa

Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand sprach jetzt einen 52-jährigen Mann vom Vorwurf der Brandstiftung frei. Das Gericht folgte damit dem Plädoyer und Antrag der Staatsanwaltschaft.

In rund sechsstündiger Verhandlung versuchte das Gericht herauszufinden, was in der Nacht vom 21. zum 22. November 2017 in Siegburg-Kaldauen passiert sein könnte. Dort war um 2.45 Uhr ein vor einem Haus geparkter Motorroller in Flammen aufgegangen und explodiert. Menschen kamen dabei nicht zu Schaden. Angeklagt war jetzt ein Mann, der bei seiner Verlobten in dem Haus wohnte, mit dieser in der fraglichen Nacht unter beidseitiger Alkoholeinwirkung Krach hatte, und von der von der Frau herbeigerufenen Polizei bis zum Mittag des Tages der Wohnung verwiesen wurde. Dabei hatte die Frau nach eigener Aussage deutlich mehr getrunken als der Angeklagte. Außerdem, so erklärte sie dem Gericht, werde sie unter Alkohol schnell aggressiv.

Es war aber auch noch eine andere 62-jährige Frau im Spiel. Die wohnt gegenüber, ist schwer gehör- und sprachgestört, und war kurzfristig vorher die Verlobte des Angeklagten. Der hatte mehr oder weniger durch Zufall die 62-Jährige kennengelernt und dann nach wenigen Monaten, durch weiteren Zufall, ebenso die jetzige Verlobte. Dabei hatte es dann sofort „gefunkt“. Verteidiger Benno Grünwald erklärte die Situation seines Mandanten dahingehend, dass es sich möglicherweise um eine Art Racheakt gehandelt haben könnte, weil die erste Verlobte mit der Situation nicht fertig geworden sein könnte. Im Übrigen werde die Tat bestritten. Indes: Der Angeklagte hat ein ziemliches Vorstrafenregister und bereits wegen Brandstiftung eingesessen. Davon wussten die neue Verlobte und die Ex. Und so geriet auch der Angeklagte ins Visier der Fahnder.

In ihrer Vernehmung erklärte die Ex-Verlobte unter Zuhilfenahme einer Gebärdendolmetscherin, sie habe den Angeklagten in der Tatnacht deutlich erkannt. Sie sei nämlich dem Drang einer Notdurft folgend aufgestanden und habe aus dem Fenster nach gegenüber geschaut und dabei erkannt, dass der Angeklagte dort hin- und hergelaufen sei und zweimal mit einem Feuerzeug eine Schutzhülle, die über dem Roller lag, angezündet habe. Auf intensives Nachfragen seitens des Gerichts, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verstrickte sie sich indes in Widersprüche. Und schon der erste Zeuge, ein 22-jähriger Mann, der den Brand gemeldet hatte, erklärte wie auch zwei andere Bewohner des Hauses, dass er dort niemanden gesehen habe.

Das reichte dem Gericht, und der Angeklagte konnte als freier Mann das Gericht verlassen.

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