FBI beschlagnahmt Plattform Dealer aus der Region verkauft Drogen im Darknet

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis · Das Bonner Landgericht hat einen 30-jährigen Dealer aus dem Rhein-Sieg-Kreis zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte mit Drogen im Millionenwert gehandelt. Dazu machte er sich im Internet das Darknet zunutze.

Im Schatten des dunklen Netzes hat ein Drogendealer aus dem Rhein-Sieg-Kreis jahrelang einen schwunghaften Handel betrieben. Zunächst hatte der damals noch 23-Jährige mit geringen Mengen Probeläufe als Internet-Dealer gestartet, um seinen eigenen Rauschgift-Konsum zu finanzieren. Auf der Darknet-Plattform „The Silk Road Anonymus Market Place“ kaufte er unter dem Pseudonym „Devils Son“ Marihuana und Amphetamin in kleinen Mengen an und veräußerte sie wiederum gewinnbringend unter dem Namen „Nightmare“. Als die Darknet-Plattform 2014 aufflog, suchte er sich den nächsten Internetplatz für seine illegalen Drogengeschäfte im Netz. Auf „Pandora“ betrieb er zwei Jahre lang den ganz großen Handel im Darknet, bis auch diese Plattform hochging und mit ihm der anonyme Dealer aus dem Rhein-Sieg-Kreis.

Das Bonner Landgericht hat den heute 30-jährigen Darknet-Händler am Donnerstag wegen Drogenhandels im großen Stil zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Insgesamt hatte der Angeklagte in den Jahren 2014 bis 2016 mit einem halben Kilo Kokain, 15 Kilo Amphetaminpaste, 3,7 Kilo kristallines MDMA, 73 476 Ecstasy-Tabletten, drei Kilo Marihuana sowie 2889 LSD-Trips im Verkaufswert von rund einer Million Euro gehandelt. Bezahlt wurde mit der Internet-Währung Bitcoins. Identifiziert werden konnte der Angeklagte, nachdem amerikanische Ermittler des FBI die kriminelle Plattform beschlagnahmten sowie die Datensätze mit europäischen Fahndern austauschten. Sie konnten so von der Bonner Staatsanwaltschaft ausgewertet werden.

Bei einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten im Januar 2016 wurden restliche Drogen bei ihm gefunden, aber auch knapp 73 000 Euro Bargeld sowie drei Goldbarren gesichert. Da der 30-Jährige auf die Rückgabe verzichtet hat, gehen sie nun an die Staatskasse. Die Qualität der Drogen, die bei „Nightmare“ noch beschlagnahmt wurden, sei sehr unterschiedlich gewesen, so der Kammervorsitzende Marc Eumann im Urteil. Während die harten Drogen hochprozentige Wirkstoffe hatten, sei das vom Angeklagten angebotene Marihuana mit nur sieben Prozent Wirkstoff „kaum über die grüne Wiese gekommen“.

Nach seiner Festnahme im Januar 2016 hatte der Angeklagte ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen, seitdem ist er haftverschont. Im Prozess hat er ein umfassendes Geständnis abgelegt und damit auch das Verfahren erheblich abgekürzt. Deswegen habe er sich, so das Gericht, „einen gewichtigen Rabatt erarbeitet“. Denn bei diesen Drogenmengen sowie der hochprofessionellen Vorgehensweise und Logistik hätte er mit mehr als fünf Jahren Haft rechnen müssen. Bundesweit sollen noch Ermittlungsverfahren gegen 300 Drogen-Abnehmer des Angeklagten laufen, die identifiziert werden konnten. Insgesamt hatte es 3000 Einzelverkäufe im dunklen Netz gegeben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort