Gericht in Siegburg Chance für verurteilten Drogendealer aus Troisdorf

Siegburg · Das Siegburger Amtsgericht setzt den Haftbefehl eines Drogendealers aus. Der 53-Jähriger soll erst einmal eine Therapie machen. Er hatte Drogen verkauft um seinen Konsum zu finanzieren.

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: Benjamin Westhoff

Drei Kilogramm Drogen haben Polizisten bei einer Durchsuchung im November in einer Troisdorfer Wohnung gefunden. Der 53-jährige Bewohner war deshalb in den letzten fünf Monaten in Untersuchungshaft in Köln. Am Dienstag saß der Troisdorfer auf der Anklagebank eines Siegburger Schöffengerichts und gestand den Drogenhandel.

Er sei ein seriöser und zuverlässiger Mann, ein Gelegenheitskonsument, dem die Drogensucht irgendwann entglitten sei, erklärte der Anwalt des Angeklagten: „Dann konnte er seinen Beruf nicht mehr ausüben“. Der 53-Jährige arbeitete als technischer Zeichner, dann wurde er arbeitslos.

Durch den Verkauf von Drogen finanzierte er schließlich seinen eigenen Konsum. Aufgrund eines Hinweises stürmten Beamte im November 2018 schließlich die Wohnung des Troisdorfers und fanden neben zwei Kilogramm Amphetamin auch nicht geringe Mengen an Haschisch, Ecstasy und Marihuana sowie Zubereitungsstoffe zur Herstellung von Amphetaminpaste. „Die Ausgangsstoffe dafür sind recht günstig. Dadurch ist ihr Gewinn zustande gekommen“, schlussfolgerte der Richter.

Er habe die Drogen von einem Bekannten erhalten, erklärte der Angeklagte. „Das ist ein solch großes, massives Geschäft. Sie machen eigentlich gar nicht den Eindruck eines Großhändlers“, so der Richter. Der 53-Jährige wolle ins bürgerliche Leben zurückkehren und eine Therapie beginnen, versicherte sein Anwalt. Auch für die fünf Monate Haft sei er dankbar, weil er in der Zeit seinen Körper entgiften konnte. Jetzt wolle er aber wieder seinen Beruf ausüben: „Ich habe jetzt fünf Monate im Gefängnis gesessen, und das reicht mir auch“, sagte der Angeklagte. Er bekam vom Gericht die Chance zugesprochen, sich einen Job zu suchen und eine Therapie zu beginnen, um wieder zurück ins bürgerliche Leben zu finden. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Scheitert die Therapie, muss der einschlägig vorbestrafte Troisdorfer allerdings eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten absitzen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort