Bonner Landgericht Bordellbetreiber wegen Steuerhinterziehung angeklagt

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis · Sie führten rund acht Jahre lang einen florierenden Nachtclub, der allerdings 2015 schließen musste. Das Duo soll dem Finanzamt rund 836.000 Euro vorenthalten haben und müssen sich demnächst vor Gericht wegen Steuerhinterziehung verantworten.

 Der Eingang des Landgerichts in Bonn.

Der Eingang des Landgerichts in Bonn.

Foto: picture alliance / Daniel Naupol

Acht Jahre lang florierte der exklusive Nachtclub mit zwei Bars, zwei Saunas, Whirlpool und Zimmervermietung. Alles, was „Rang und Namen“ habe, treffe sich hier, so die einstige Werbung des Privatclubs, „VIPs und die sich dazu zählen“. Natürlich diskret. In Spitzenzeiten sollen bis zu 20 Damen in dem Etablissement gearbeitet haben, die für „Liebe und Flirt“, erotische Massagen, Escort-Dienste oder auch Table-Dance zuständig waren.

Im Herbst 2015 jedoch klopften Steuerfahnder an die Bordelltür und konfiszierten sämtliche Buchführungs-Unterlagen. Im Frühjahr 2016 mussten die Geschäftsführerin und ihr langjähriger Lebenspartner, die den Nachtclub gemeinsam geführt hatten, schließen.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat die ehemaligen Bordellbetreiber – beide 54 Jahre alt – jetzt wegen Steuerhinterziehung im großen Stil angeklagt, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich am Freitag mitteilte. Nach dreijährigen Ermittlungen durch die Finanzbehörde steht für den Ankläger fest, dass das Duo seit der Gründung des Clubs 2008 dem Finanzamt fast acht Jahre lang insgesamt 836.000 Euro vorenthalten hat. Die Clubbetreiber hätten in ihren Steuererklärungen vorgegeben, dass die Damen in ihrem Hause selbstständig auf eigene Rechnung gearbeitet und ausschließlich – für Zimmer, Räumlichkeiten, Equipment – einen prozentualen Tagessatz an den Club abgegeben hätten. Für die Staatsanwaltschaft jedoch steht fest, dass die Prostituierten auf Anweisung der Bordellbetreiber tätig waren. Damit hätten die Angeklagten sämtliche Einnahmen – auch den Hurenlohn – selbst versteuern müssen.

Für das den beiden Angeklagten unterstellte Unternehmensmodell gebe es zahlreiche Indizien: Unter anderem die Einrichtung eines nächtlichen Sicherheitsdienstes oder, dass die Preise für die Freier nicht verhandelbar gewesen seien. Schließlich sei für jede Prostituierte eine eigene Abrechnung gestellt worden. Gerichtssprecher Gülich: „Für eine selbstständige Tätigkeit der Prostituierten gibt es keinerlei Hinweise.“ Im Jahr 2012 gab es erste anonyme Hinweise, dass es in dem Bordell zu Unregelmäßigkeiten, nicht zuletzt auch bei den Lohnzahlungen an die Prostituierten, gekommen war.

Nach Sichtung der Unterlagen steht zudem fest, dass täglich viel mehr Damen im Einsatz waren, als auf dem Papier angegeben worden war. „Sowohl die Anzahl als auch ihr Tätigkeitsumfang“, so der Vorwurf, sei unvollständig bei der Steuerbehörde eingereicht worden.

Die ehemaligen Bordellbetreiber jedoch bestreiten die Vorwürfe. Demnächst müssen sie sich vor der 7. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Bonner Landgerichts verantworten. Für den 54-Jährigen – vorbestraft wegen Fälschung von Zahlungskarten, Drogenhandels, aber auch wegen gefährlicher Körperverletzung – könnte es bei einer Verurteilung eng werden. Denn die gesamte Zeit stand der Nachtclub-Chef unter laufender Bewährung. Seine ehemalige Partnerin jedoch ist nicht vorbestraft.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort